Wer fordert, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen, verkennt ihr Kostensenkungspotential
Den Kritikern der Homöopathie sind die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen für Homöopathie ein Dorn im Auge. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegen sie bei derzeit rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Das sind 0,003 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei zeigt sich im Praxisalltag und auch in wissenschaftlichen Studien, dass die Behandlung mit Homöopathie sowohl mit geringeren Arzneimittelausgaben als auch mit einem geringeren Verbrauch an konventionellen Medikamenten einhergeht. Im Rahmen der sogenannten EPI3-LASER Studie(1) ließ sich nachweisen, dass die Gesamtkosten der Behandlung von Patienten durch homöopathisch qualifizierte Ärzte um 20 Prozent sank und ähnliche klinische Ergebnisse erzielt wurden wie bei Patienten, die konventionell behandelt wurden. Weitere Studien(2) konnten aufzeigen, dass Ärzte, die auch alternative Heilmethoden anwenden, weniger Antibiotika verschreiben – ein relevanter Aspekt insbesondere vor dem Hintergrund des großen Gesundheitsproblems von Antibiotikaresistenzen.
Unterm Strich macht es für Krankenkassen Sinn, für Homöopathie zu zahlen
„Homöopathische Arzneimittel sind nebenwirkungsarm und erzielen in Studien zur Versorgungsforschung gute Noten. Homöopathie ist beliebt und kostengünstig. Auch Kassen werden eine entsprechende Bilanz ziehen und unterm Strich feststellen, dass eine Behandlung mit Homöopathie günstiger ausfallen kann, wenn dadurch weitere Arztbesuche und Medikamentenverschreibungen wegfallen. Zurecht stellt sich unter gesundheitsökonomischen Aspekten die Frage, warum die vergleichsweise geringeren Kosten für die Homöopathie beständig zur Debatte stehen und gleichzeitig andere Kostentreiber im Gesundheitswesen völlig unkritisch hingenommen werden. Ich zähle dazu die wenig evidenzbasierte telefonische Krankschreibung, die oftmals völlig sinnlose Labor- und Gerätediagnostik und nicht zuletzt die Milliarden, die wir für die Behandlung von Menschen ausgeben, die Patienten sich selbst zuzuschreiben haben. Dazu gehören zum Beispiel Typ-II-Diabetiker oder Knie- und Hüftgelenkprothesen aufgrund von Übergewicht“, stellt Dr. med. Holger Ludwig der Argumentation gegen die Homöopathie entgegen.
Homöopathie als Kassenleistung garantiert Therapiefreiheit und Therapievielfalt
Darüber hinaus erinnert er daran, dass für ein Großteil der konventionellen Medikamente kein hochwertiger Wirkungsnachweis über randomisierte Placebo-kontrollierte Studien vorliegt, die ihnen höchste Evidenz zuschreiben. Für den Sanitätsrat zieht folglich das Kostenargument keinesfalls. Er plädiert für Therapiefreiheit, weil sie zum Wohl des Patienten auch die Homöopathie miteinschließt.
(1) https://www.wisshom.de/whwp/wp-content/uploads/2022/02/HRI_RIF_36_Robertsetal_EPI3LASER_study_DE.pdf, abgerufen am 22.06.2022.
(2) Taylor, J. A., & Jacobs, J. (2014). Homeopathic Ear Drops as an Adjunct in Reducing Antibiotic Usage in Children With Acute Otitis Media. Global pediatric health, 1, 2333794X14559395. https://doi.org/10.1177/2333794X14559395
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