Nachlassexpertin Melanie Loewe über Definition, Konstellationen und steuerliche Gesichtspunkte des Supervermächtnis.
„Ehegatten entscheiden sich häufig für ein gemeinschaftliches Testament, damit nicht nur der überlebende Ehepartner, sondern auch der Schlusserbe finanziell abgesichert sind.“, steigt die Expertin Melanie Loewe direkt in das Thema ein. Der steuerliche Nachteil des sogenannten „Berliner Testaments“ liege darin, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Schlusserben – in der Regel die gemeinsamen Kinder – nicht ausgenutzt werden können. Das Supervermächtnis biete hierzu den passenden Lösungsansatz. Für dieses Vermächtnis ist es zwingend erforderlich, dass der Erblasser ein Testament erstellt.
Was verbirgt sich hinter dem Supervermächtnis?
„Das Supervermächtnis unterscheidet sich von einem Berliner Testament dadurch, dass der überlebende Ehegatte in seiner Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt ist. Der überlebende Ehepartner kann selbst bestimmen, wen er als Vermächtnisnehmer einsetzt.“, erklärt Nachlassmanagerin Melanie Loewe. Ein Vermächtnisnehmer unterscheide sich von einem Erben, da er von dem Erblasser mit einem bestimmten Vermächtnis bedacht werde und bei Annahme nicht für dessen Schulden aufkommen müsse. Bei einem Vermächtnis könne der Erblasser der bedachten Person Geldbeträge, Immobilien oder andere Gegenstände – wie z. B. ein wertvolles Gemälde – zukommen lassen.
Von dieser Form der Vermögensübertragung können z. B. auch Kinder profitieren, die zuvor enterbt wurden.
Wer bestimmt das Vermächtnis beim Supervermächtnis?
Die Expertin geht auf jede Frage detailliert ein: „Der überlebende Ehegatte kann frei bestimmen, wen er als Vermächtnisnehmer bestimmt. Es steht den erbschaftsteuerlichen Vorschriften nicht entgegen, wenn er hierzu einen unbeteiligten Dritten – z. B. eine unparteiische Testamentsvollstreckung oder einen Miterben um Rat bittet. Alternativ kann er diese Person auch damit beauftragen, das Vermächtnis nach seinem Tod zu bestimmen.“
Welche Unterstützung bietet eine Testamentsvollstreckung?
Eine fachlich versierte Testamentsvollstreckung könne den Erblasser bei der Erstellung des Testaments und des Supervermächtnisses unterstützen. Trete der Erbfall ein, fungiere er unparteiisch und böte allen Beteiligten Sicherheit, dass dem letzten Willen des Erblassers wie geplant entsprochen werde.
Das Supervermächtnis aus steuerlicher Sicht.
„Der Erblasser bestimmt nicht nur, wer der Vermächtnisnehmer ist und in welcher Höhe das Supervermächtnis zu zahlen ist. Er legt auch den Zeitpunkt fest, zu dem das Supervermächtnis fällig werden soll. Dies ist der Punkt, der das Supervermächtnis von anderen Vermächtnisarten unterscheidet. Hier muss die Vermächtniszusage bereits kurze Zeit nach dem Eintritt des Erbfalls erfüllt werden. Beim Supervermächtnis bestimmt der Erblasser frei von rechtlichen Zwängen, zu welchem Zeitpunkt der Vermächtnisnehmer seine Zuwendung erhält.“, geht Melanie Loewe weiter in die Tiefe des Themas.
Ein Vermächtnisnehmer profitiere insbesondere davon, dass er seinen erbschaftsteuerlichen Freibetrag (für die eigenen Kinder liegt dieser zurzeit bei 400.000 Euro) voll ausschöpfen könne. Auf diese Weise könne der Schlusserbe eines Berliner Testaments die Erbschaftsteuer umgehen, die er ohne die Vereinbarung des Supervermächtnisses hätte zahlen müssen.
Welche Vor- und Nachteile sind mit dem Supervermächtnis verbunden?
Ein großer Vorteil bei dem Supervermächtnis zeige sich dadurch, dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge voll ausgenutzt werden könnten. Der überlebende Ehegatte könne mit dem Vermächtnis auf Entwicklungen reagieren, die beim Verfassen des Berliner Testaments noch gar nicht bekannt waren. Außerdem umgehe er die Pflichtteilsforderungen, die seine Kinder bei Eintritt des ersten Erbanfalls an ihn stellen könnten. Seine finanzielle Absicherung würde durch das Supervermächtnis nicht ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite müsse der überlebende Ehegatte dafür sorgen, dass das Supervermächtnis mindestens den Wert der gesetzlichen Pflichtteilsforderung des Schlusserben habe. Anderenfalls könne dieser für den Differenzbetrag seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
„Spricht der überlebende Ehegatte ein Supervermächtnis aus, muss er für die Zahlung ein Fälligkeitsdatum setzen. Fehlt dieses, wird die Erbschaftsteuer schon bei Eintritt des ersten Erbfalls fällig. Je nachdem, wie viel Zeit zwischen den beiden Erbfällen vergeht, können die ergangenen Steuerbescheide nachträglich nicht mehr geändert werden.“, beendet Melanie Loewe ihre umfassende Aufklärung zu dem Thema.
Sie möchten mehr zu diesen und anderen Themen rund um Nachlassregelungen und rechtliche Bestimmungen erfahren? Nachlassexpertin Melanie Loewe steht Ihnen gerne zur Seite.
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.
Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.
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