Wohnwagen und Anhänger

Verkehrsregeln und Tipps

Jetzt im Frühling machen sich manche Gedanken, wo und wie sie ihren Urlaub verbringen. Einige möchten Ihr Urlaubs- oder Heimatland in den Ferien mit dem Wohnwagen erkunden. Für Sportbegeisterte ist es selbstverständlich, Velos, Kanus oder andere Sportgeräte mitzunehmen.
Daher wollen wir uns in diesem Beitrag mit den Verkehrsregeln beschäftigen, die für Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger gelten und wie Sportgeräte korrekt transportiert werden. Dabei werden wir einige Dinge besprechen, die wichtig für die Auto Theorieprüfung sind.

WOHNWAGEN UND WOHNMOBIL – WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE?

Ein Wohnwagen wird an das Zugfahrzeug angehängt. Meistens sind Wohnwagen mit Schlafgelegenheiten, einer Kochnische und einer sanitären Anlage ausgestattet. Der Vorteil eines Wohnwagens ist, dass der Wohnwagen weniger kostet als ein Wohnmobil. Hat man den Wohnwagen auf dem Campingplatz abgestellt, kann man mit dem Auto den Urlaubsort erkunden und ist somit flexibel.
Ein Nachteil ist für Anfänger vielleicht die Tatsache, dass es mit einem Wohnwagen schwieriger ist, enge oder steile Strecken zu befahren. Besonders auf Bergstrassen kann es schwierig sein, mit einem Wohnwagen zu manövrieren. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie übrigens in unserem Artikel „Fahren auf Bergstrassen“.

Ein Wohnmobil hingegen fungiert auch als Zugfahrzeug.
Man ist damit zwar weniger flexibel als mit einem Wohnwagen, muss sich aber nicht mit dem An- und Abkuppeln beschäftigen.
Auch das Parkieren dürfte sich in den meisten Fällen einfacher gestalten.

WELCHE REGELN GELTEN FÜR WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE?

Führerschein:
Für Wohnmobile bis maximal 3,5 Tonnen und einen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm genügt der Führerschein B. Ab 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen wird der Führerschein C1 oder D1 benötigt.

Hat ein Wohnwagen ein Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm, benötigt man den Führerschein der Kategorie BE, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 Kilogramm nicht übersteigt.

Höchstgeschwindigkeit:

Wohnmobile sowohl mit weniger als auch mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h und auf Autostrassen 100 km/h schnell fahren.
Hat ein Wohnmobil ein Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h, bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen darf man höchstens 100 km/h fahren.

Mit einem Wohnwagen darf man seit dem 01.01.2021 sowohl auf Autobahnen als auch auf Autostrassen 100 km/h schnell fahren, wenn der Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt, ansonsten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Beachten Sie bitte, dass man mit Tempo 100 nur unterwegs sein darf, wenn er für diese Geschwindigkeit zugelassen ist. Ob das der Fall ist, kann man dem Fahrzeugausweis entnehmen.

Bei Wohnwagen spielt die Lastverteilung eine wichtige Rolle, da es dem Fahrzeug ansonsten an Stabilität fehlt. Achten Sie bitte auch auf die Stützlast, also jenes Gewicht, mit dem ein Anhänger im 90 Grad Winkel auf die Anhängerkupplung drückt. Ist die Stützlast zu hoch, kann das beim Anhänger zu einer zu grossen Belastung der vorderen Achse, der Kugelkupplung und der Deichsel führen.

Bei Zugfahrzeug führt zu hohe Stützlast zu einer übermässigen Belastung der Hinterachse sowie zu einer zu hohen Belastung der Anhängerkupplung.

Ist die Stützlast zu gering, kann das dazu führen, dass das Fahrzeuggespann instabil wird und sich schlechter fahren lässt.

Die Stützlast findet man in den Fahrzeugpapieren, hat man das Fahrzeug mit einer Fahrzeugkupplung nachgerüstet, findet man die nötigen Angaben normalerweise direkt auf der Anhängerkupplung.

Für Anhänger gelten ähnliche Regeln wie für Wohnwagen: Besitzt der Anhänger ein Gesamtgewicht von höchstens 750 kg, genügt der Führerschein B. Ist der Anhänger schwerer, kommt es auf das Gesamtzugsgewicht an. Liegt dieses höher als 3500 kg, wird ein Führerschein der Kategorie BE benötigt.

Beachten Sie beim Fahren mit einem Anhänger, dass es auf den Eintrag im Fahrzeugausweis ankommt, ob ein Anhänger mitgeführt werden darf. Die Tatsache, dass eine Anhängerkupplung am Fahrzeug angebracht ist, sagt noch nichts darüber aus, ob das Mitführen eines Anhängers gestattet ist. Das Betriebsgewicht eines Anhängers (Leergewicht plus Zuladung) darf die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast nicht überschreiten.

In der Schweiz ist bei Anhängern eine zusätzliche Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug nötig. Das kann ein Seil oder eine Kette sein.
Diese Sicherung ist auch an ungebremsten Anhängern vorgeschrieben. Grössere Anhänger sind im Unterschied dazu mit einer sogenannten Auflaufbremse ausgestattet, trotzdem müssen auch diese Anhänger mit einer solchen Sicherheitsverbindung gesichert werden.

ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN IM IN- UND AUSLAND FÜR ANHÄNGER UND WOHNMOBILE

Im Ausland ist der Aufkleber mit der Beschriftung „CH“ nicht nur für Motorfahrzeuge, sondern auch für Anhänger vorgeschrieben.

In Frankreich müssen Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Aufkleber mit der Beschriftung „Vorsicht toter Winkel („Attention Angles morts“)“ tragen.

In der Schweiz müssen Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg einen Unterkeil mitführen.

Die Ladung darf in der Schweiz grundsätzlich nicht seitlich herausragen. Bei unteilbaren Sportgeräten Velos ist das seitliche Hervorragen von maximal 20 Zentimeter pro Seite erlaubt.
In vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Italien muss eine nach hinten hinausragende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Dies muss 50 x 50 Zentimeter gross und rot-weiss schraffiert und reflektierend sein.

Überall gilt: Ladung darf die Sicht nach hinten sowie die Lesbarkeit von Kontrollschildern nicht beeinträchtigen.

In der Schweiz dürfen Anhänger maximal 12 Meter lang und höchstens 2,55 Meter breit sein. Das gesamte Fahrzeuggespann darf höchstens 18, 75 Meter lang sein.

TIPPS FÜR FAHRTEN MIT DEM WOHNMOBIL

Zum Schluss möchten wir Ihnen einige Tipps für das Fahren mit Wohnmobilen geben.
Verstauen Sie die Ladung sicher und unter Beachtung der Vorschriften zu den Höchstgewichten. Besonders schwere Lasten sollten in Bodennähe untergebracht werden, damit sie bei einer Notbremsung oder einem Aufprall nicht wie Geschosse im Fahrzeug herumfliegen.

Wohnmobile werden in der kalten Jahreszeit wenig bis gar nicht gefahren. Wenn es dann ab in den Urlaub geht, sollte man zuerst den Reifendruck und das Reifenprofil überprüfen. Reifen müssen eine Profiltiefe von wenigstens 1,6 Millimeter aufweisen. Experten empfehlen aber ein deutlich tieferes Profil, besonders wenn man ein schweres Fahrzeug fährt oder einen Anhänger mitführt. Auch der richtige Reifendruck sollte vor dem Losfahren überprüft werden. Zu diesem Thema erfahren Sie übrigens in unserem Blogbeitrag „Autoreifen und der richtige Luftdruck“ mehr.

Beim Fahren sollte beachtet werden, dass man mit einem Wohnmobil einen höheren Schwerpunkt hat. Das bedeutet, dass vor allem Kurven und Kreisel langsamer befahren werden sollten als mit einem Personenwagen.
Die grössere Masse hat einen längeren Bremsweg zur Folge, was bei der Wahl der Geschwindigkeit berücksichtigt werden muss.

Bevor man auf Reisen geht, sollte man die Anlagen in einem Wohnmobil überprüfen. Dazu gehören der Wassertank und noch wichtiger: die Gasanlage. Auch die Versorger-Batterie sollte vorher überprüft und eine Sichtkontrolle des Unterbodens vorgenommen werden.

Bei längeren Fahrten kommen die üblichen Kontrollen wie Überprüfung der Autobatterie, des Ölstandes, der Beleuchtung, der Kühl- sowie der Bremsflüssigkeit dazu.

Hat man diese Kontrollen vorgenommen und beherzigt man die Regeln sowie die Tipps zum Fahren mit Wohnmobilen und Anhängern, steht einer guten Fahrt in den Urlaub nichts mehr im Weg.

Das Schweizer Unternehmen e-university ist seit Jahren mit verschiedenen Lernprogrammen erfolgreich auf dem Markt. Im Portfolio der Firma befinden sich interaktive Prüfungsvorbereitungen zu Fahrprüfungen für Auto, LKW Bus, Taxi und Motorrad.

Kontakt
Walter Systems AG
Beat Walter
Morgenstrasse 129
3018 bern
+41319984171
info2@e-university.ch
http://www.e-university.ch

Bildquelle: Pixabay Licence – freie kommerzielle Nutzung