Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch verankert. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter einer Versicherungspflichtsgrenze liegt ist sie Pflicht.
Die Beiträge basieren auf dem Prinzip Gesunde helfen den Kranken und richten sich somit nach dem Einkommen. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Arzt-oder Behandlungsrechnungen gehen direkt an die Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen berechnen ihre Tarife aus dem Risiko, der für das Unternehmen besteht, tatsächlich Leitungen erbringen zu müssen. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten spielen hier eine Rolle, der die Rechnungen zunächst selbst bezahlt und dann bei der Versicherung zur Erstattung einreicht.
Bei einer privaten gesetzlichen Krankenversicherung können verschiedene Leistungen abgedeckt werden, je nach individuellen Bedürfnissen. Zum Beispiel können das bestimmte Behandlungsmethoden sein, auf die man besonderen Wert legt, Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnbehandlungen oder Vorsorgeprogramme, auch ganz speziell für Kinder.
Jedes Familienmitglied braucht seine eigene Police.
Eine private Krankenversicherung kann man als Vollversicherung abschließen, aber auch als Teilversicherung, bei der man einen Teil der Krankheitskosten selber trägt. Sie steht aber auch als Zusatzversicherung zur Verfügung, als Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung oder für bestimmte Leistungen, wie Krankenhaustagegeld oder Auslandskrankenversicherung.
Teil einer Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung; sie kann als gesonderte Versicherung auch privat abgeschlossen werden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird hier je nach Situation entweder ein Pflegegeld gezahlt, falls freiwillige Helfer zur Verfügung stellen oder die Kosten für professionelle Hilfe und Pflegematerial werden übernommen.
Auch eine Unfallversicherung , die Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist kann extra bei privaten Versicherern abgeschlossen werden.
Hier werden alle Folgen eines Unfalls abgedeckt, wie z. B. Berufsunfähigkeit und Invalidität, aber auch andere Kosten, wie für Bergung, Rehabilitation etc.
Eine Versicherung, die zusammen mit Kranken- und Pflegeversicherungen obligatorisch ist, ist die Rentenversicherung, die bei Berufsunfähigkeit eine Rente bezahlt, Altersrente mit einschließt und für Hinterbliebene sorgt.
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