Neuartiger Erbbauzins-Fonds mit Inflationsanpassung

ERBBAU AG, Hamburg bietet erstmals Beteiligungen an / Immobilien-Investment mit interessantem Sicherheitskonzept / Die Erbbauzins-Einnahmen erhöhen sich in der Regel im Falle von Preissteigerungen
Neuartiger Erbbauzins-Fonds mit Inflationsanpassung

(ddp direct) Hamburg. Mit einem innovativen Konzept bietet die ERBBAU AG mit Hauptsitz in Hamburg jetzt erstmals die Möglichkeit, über Fonds gezielt in Erbbau-Grundstücke zu investieren. Damit können Anleger an der positiven Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes teilhaben, ohne unmittelbare Vermietungs- und Instandhaltungsrisiken einzugehen. Denn beim Erbbau ist das Eigentum an einem Grundstück getrennt vom Eigentum an den darauf stehenden Gebäuden, erläutert Cornelius Schnier, Unternehmenssprecher der ERBBAU AG. Eigentümer von Erbbau-Grundstücken erhalten deshalb alleine für die Nutzung der Grundstücke von den Gebäude-Eigentümern einen Erbbauzins. Dieser wird in der Regel für Jahrzehnte vereinbart und an die Entwicklung der Inflationsrate gekoppelt. Im Falle einer Geldentwertung steigt damit in der Regel auch die Höhe des Zinses.

Zahlungsverpflichtung wird im Grundbuch eingetragen

Erstes Angebot der ERBBAU AG ist der Fonds Erbbauzins Deutschland Core für institutionelle Investoren, insbesondere also für Versicherungen, Pensionskassen, berufsständische Versorgungswerke und Stiftungen. Dieser Fonds erwirbt Erbbau-Grundstücke und erhält dafür von den Eigentümern der aufstehenden Gebäude einen jährlich fälligen Zins üblicherweise vereinbart für bis zu 99 Jahre oder länger. Häufig ist die Zahlungspflicht des Erbbauzinses im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Sie geht dann allen anderen Ansprüchen am Gebäude vor. Zudem wird die im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Erhöhung um einen Verbraucherpreisindex, also die sogenannte Wertsicherung, in der Regel ebenfalls im Grundbuch fixiert. Und zu guter Letzt ist dadurch sichergestellt, dass bei Verkauf, Erbfolge oder Zwangsversteigerung der neue Gebäudeeigentümer die Zahlungspflicht in der Regel übernimmt.

Erbbau-Grundstücke sind eine vergleichsweise sichere Art der Immobilien-Anlage. Selbst wenn Gebäude und Grundstück am Ende eines sehr langfristigen Erbbaurechtsvertrages deutlich an Wert verlieren oder sogar wertlos werden, sollte sich die Rendite nur wenig verringern. Diese wird vor allem durch die langfristig gezahlten, an die Inflation angepassten Erbbauzinsen bestimmt. Auch auf kurze Sicht sind die Sicherheitsanforderungen der ERBBAU AG an die Fondskonstruktion hoch. Sprecher Cornelius Schnier: Unser Unternehmen legt besonderen Wert auf vergleichsweise hohe Gebäudewerte im Verhältnis zum aktuellen Erbbauzins auf den Grundstücken. Die Gebäude verbleiben zwar im Besitz des Erbbaurechtsnehmers. Zahlt dieser allerdings den Erbbauzins nicht mehr, kann die ERBBAU AG unter bestimmten Voraussetzungen auf das Gebäude zugreifen.

Als weiteres Sicherheits-Element gibt es beim ersten Fonds kein Finanzierungsrisiko, denn investiert wird langfristig nur Eigenkapital. Die angebotenen Beteiligungen bieten im Vergleich mit anderen ähnlich sicheren Anlageformen auch eine attraktive Verzinsung. Beispielsweise liegt die Zielrendite beim Fonds Erbbauzins Deutschland Core bei sieben Prozent nach Interner Zinsfußmethode, gerechnet mit einer künftigen durchschnittlichen Inflationsrate von 2,5% pro Jahr.

Mit der Kapitalanlagegesellschaft IntReal übernimmt eine 100-prozentige Tochter der Warburg-Henderson KAG die Administration des Fonds Erbbauzins Deutschland Core. Zudem prüfen und bewerten Immobilien-Sachverständige, darunter etwa die Bewertungsgesellschaft Rödl & Partner ImmoWert GmbH, jede Liegenschaft.

Vorteile auch für Erbbaurechtsnehmer

Nicht nur Anleger, die über Fonds der ERBBAU AG in Grundstücke investieren, profitieren von den Erbbaurechts-Vereinbarungen. Wer Grundstücke im Rahmen einer solchen Vereinbarung verkauft, verschafft sich zusätzliche Liquidität und zwar, indem Kapital freigesetzt wird, das bisher im Grundstück gebunden war. Zudem sind steuerliche Vorteile möglich: Der zu zahlende Erbbauzins für die Nutzung des Grund und Bodens ist im Rahmen einer Vermietungstätigkeit absetzbar. Bei Unternehmen fallen Zahlungen von Erbbauzinsen außerdem nicht unter den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (die sogenannte Zinsschranke).

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=== Über die ERBBAU AG: ===

Die ERBBAU AG mit Hauptsitz in Hamburg ist bundesweit tätiger Spezialist für Erbbau-Investitionen. Das Unternehmen erwirbt Grundstücke mit Erbbaurechten und entwickelt daraus Anlageprodukte, beispielsweise Fondsbeteiligungen für institutionelle Anleger oder Private Placements. Kooperationspartner ist dabei aktuell die Kapitalanlagegesellschaft IntReal. Vorstand der ERBBAU AG ist Dr. André Küster Simic. Alle Verantwortlichen verfügen über langjährige Erfahrung im Kapitalanlagebereich sowie bei der Strukturierung und im Management von Fonds.

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