Neben den technischen Problemen, die es im Zusammenhang mit der Errichtung von Offshore-Windparkszu bewältigen gilt, sehen sich alle beteiligten Unternehmen, gleich ob Betreiber, Errichter oder Zulieferer zahlreichen juristischen Hürden gegenüber.
COELER LEGAL Rechtsanwälte Steuerberater, Hamburg, www.coeler.com, erläutert:
Bevor überhaupt mit der Bauausführung begonnen werden kann, müssen die erforderlichen Genehmigungen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie für den Windpark eingeholt werden. Es sind steuerrechtliche Fragen zu klären und die eingesetzten Schiffe müssen über die für Offshore-Konstruktionsschiffe gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate verfügen.
Die oben kurz angerissenen Probleme sind beherrschbar. Die Erfahrungen mit den ersten Offshore-Projekten (u.a. Alpha-Ventus, BARD Offshore 1 und Rödsand) zeigen, dass die größten Schwierigkeiten oftmals aus Streitigkeiten zwischen den an der Errichtung beteiligten Unternehmen resultieren. „Klassische“ Probleme sind hier Verzögerungen im Projektablauf, Streitigkeiten um die sogenannten Wettertage (wer trägt die Kosten für einen wetterbedingten Baustillstand?)und Gewährleistungsansprüche. Zusätzliche Schwierigkeiten können durch die Verwendung von Vertragsentwürfen entstehen, die eigentlich unter Zugrundelegung des englischen Rechtssystems entwickelt wurden (etwa FIDIC, NEC 3 Bedingungen oder Charter Parties zum Beispiel nach BIMCO). Auf die Vertragsgestaltung und Verhandlung ist hier die größte Sorgfalt zu verwenden um später keine unliebsamen, insbesondere oftmals auch sehr teure Überraschungen zu erleben.
Kanzlei für Erneuerbare Energien, Anlagenbau, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht
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