Was macht eine große Nachrichtenagentur, wenn sich ein angeblicher Dr. Peter Klein Esq., aus dem fernen Amerika in feinem deutsch meldet und mit großen Worten als angeblicher Rechtsanwalt, die Sperrung von Artikeln über seinen angeblichen Mandaten „Rainer von Holst“ und dessen Mittäter Jakob B., dem angeblich goldgedeckten Coin V999 oder der Briefkastenfirma Osin Group verlangt?
Eigentlich sollten sie nichts tun, denn Rainer von Holst ist ein gesuchter Internetbetrüger, Hochstapler und Krimineller, welcher nicht davon zurückschreckt als „Dr. Peter Klein, Esq.“ aufzutreten und eine E-Mail zu verfassen, welche weder eine Rufnummer, noch eine Faxnummer und schon gar keine Adresse hat, denn dieser Kriminelle versteckt sich seit dem Jahr 2015 illegal in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Wie bekannt wurde, hat sich Rainer von Holst, alias Jan Faber als „Rechtsanwalt Dr. Peter Klein“ bei der Agentur „news aktuell“ ein Unternehmen der Nachrichtenagentur DPA (Deutsche Presse Agentur) gemeldet und sich in mit jedwedem fehlenden Rechtsbewusstsein, als Rechtsanwalt ausgegeben, obwohl Rainer von Holst so wenig ein „Rechtsanwalt“ ist, wie man Jakob B. absprechen könnte ein guter Journalist zu sein.
„Journalist“ kann sich im Übrigen jede Putzfrau nennen, es ist kein geschützter Beruf, aber wer sich wie Rainer von Holst als Rechtsanwalt ausgibt, der agiert als hochkriminell gesuchter Hochstapler, Internetbetrüger und Erpresser, wie bereits die Stiftung Warentest berichtet hat, entgegen geltendem Recht.
Wenn nun sogar das angebliche „Anwaltsschreiben“, welches Rainer von Holst als „Dr. Peter Klein“ an „news aktuell“ als Unternehmen der Nachrichtenagentur DPA gesendet hat, nur wenige Stunden später nach der Antwort von „news aktuell / DPA“, an „Dr. Peter Klein“ alias Rainer von Holst aka. Jan Faber, von einem Jakob B. in der Telegram-Gruppe „karabars law suite“ https://t.me/karatbarslawsuit) auftaucht, wird sich jeder Staatsanwalt die Fragen stellen müssen, was Jakob B. als „Journalist“ mit der kriminellen Vereinigung um den angeblich golddeckten Coin V999 und der Osint Group (die in krimineller Manier als angebliche Auditoren für den V999 und die E-Karat International in Irland agieren https://v999.gold//documents/v999-platform-white-paper.pdf, zu tun hat?Überdies wurde gerade bekannt, dass nach Auskunft des „National Corporation Directory Source“ (Unternehmensregister) und „US Security and Exchange Commission“ (SEC), gar kein Unternehmen ist, also nicht einmal als Firma existiert!Eine Anfrage an die große deutsche Wirtschaftszeitung, bei welcher Jakob B. bisher Artikel publiziert hat, wurde nicht beantwortet, was viele Rückschlüsse in den Raum stellt?
Die renommierte Zeitung Kyffhäuser Nachrichten berichtete: „Rainer von Holst schädigt nicht nur Privatanleger, sondern auch Firmen. Seit Oktober 2016 gehört eine Art Schutzgelderpressung von Unternehmen zu seinen Einnahmequellen. Dazu benutzt er ein Onlineportal namens „Gerlachreport“ …
Der Gerlachreport wirft Firmen Betrug und andere Straftaten vor. Juristische Gegenwehr gegen die rufschädigenden Artikel verhindert von Holst, indem er kein richtiges Impressum angibt, sondern eine amerikanische Briefkastenfirma. Als Ausweg aus dem Dilemma bietet er den Firmen dann an, die negativen Artikel über sie zu entfernen, wenn sie dafür Geld bezahlen.“
Zu all dem wurde aktuell das US-Justizministerium mit Schreiben die US-Botschaften in Europa als auch die Banken mit welchen von Holst und seine Mittäter verkehren informiert.
Fragwürdig ist zwischenzeitlich, warum die Briefkastenfirma und Webseite, https://www.newsbtc.com, ansässig beim Unternehmen 1st Formations“ (ein Unternehmen zur Erstellung von für Briefkastenfirmen, unter 71-75 Shelton Street, in Covent Garden in London – einen fragwürdigen Werbeartikel für den V999 veröffentlich hat? Wurde newsbtc.com von Rainer von Holst für das Loben der „Idee“ des „V999“ bezahlt?
Zwischenzeitlich reist Harald S. mit dem Privatjet durch die Welt (zu seinen Millionen Villen auf Mallorca (Spanien), seinen Restaurants im Millionenwert in den USA (unter anderem in Los Angeles) und seinen Immobilienobjekten in Stuttgart (Deutschland), wie aktuelle Fotos belegen, genau in der selben Zeit, in welcher ihn seine Anleger auffordern das zugesagte Gold und den aus der Anlage resultierenden Gewinn zu zahlen.
Fest steht, der V999 hat als Audit ein Whitepaper von einem Unternehmen (Osint Group) welches nicht existiert, https://v999.gold//documents/v999-platform-white-paper.pdf und ob der V999 eine Lizenz der Aufsichtsbehörde SEC für seinen Security Coin hat, dürfte bezweifelt werden, wäre dem so, hatte die E-Karat International in Irland, dies sicher mit großer Werbung vermeldet. Auch stellt sich die Frage, wo das physisch hinterlegte Gold sein soll, an welchem die deutsche Staatsanwaltschaft bereits für frühere Anlagen des Harald S. zweifelte, wie die deutsche Wirtschaftszeitung Hanbdelsblatt schrieb?
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/dubioser-goldhaendler-die-staatsanwaltschaft-zweifelt-an-den-goldreserven-der-karatbars-gruppe/25945106.html
Obwohl es keine Genehmigungen für die Betreiber des V999 durch Behörden gibt, das Audit für den V999 durch ein nicht existierendes Unternehmen die „Osint Gruppe“ auf kriminellen Art und Weise gefälscht ist, es auch Erlaubnis durch die United States Securities and Exchange Commission, hat es Harald S. entgegen jedem Rechtsbewusstsein gewagt, den KBC von Karatbars mit dem V999 zu verbinden, wie man in diesem Video klar und deutlich sehen kann https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=iYOK1L2CSj0 – dies bedeutet, dass man vorsätzlich den Anlegern eine nicht existierende Rechtmäßigkeit vorspielt, was schlichtweg kriminell ist, womit feststeht, dass die Anleger weder ihr Gold noch ihr Geld jemals wiedersehen, besonders dann nicht, wenn man weiß, dass der V999 unter anderem durch Rainer von Holst mitinitiiert wurde, einem Menschen der intentional durch die Polizei wegen Betrug gesucht wird!
Chris Saunders aus den USA, bekundete im Übrigen in einem Video: https://facebook.com/24karatchris/videos/177054424240274 mit Rainer von Holst und Jakob B. zusammenzuarbeiten, was sehr nach krimineller Vereinigung riecht, wenn man davon ausgeht, dass Rainer von Holst alias Jan Faber international gesucht wird.
Man könnte noch sehr viel ausführen über das kriminelle Leben des Rainer von Holst, der ohne jedes Unrechtsbewusstsein agiert und bei welchem man sich fragen müsste, ob im Anschluss an seine Verurteilung, in Angesicht der vielen begangenen Straftaten, eine Sicherungsverwahrung notwendig wäre, um die Allgemeinheit vor diesem Menschen zu schützen, aber wir haben im Internet eine Strafanzeige gefunden und auch wenn diese sehr lang ist, so schockiert diese doch in ihrem Umfang an Informationen und dem entstanden Schaden, wobei all dies nicht besser wird, wenn man ahnen muss, dass Rainer von Holst alias Jan Faber, oder eben auch Petr Klein, die Gutgläubigkeit der Menschen ausnutzen.
Betrachtet man all dieses strafbare Handeln, dürfte eine Anklage gegen das Netzwerk um Rainer von Holst, Jakob B. und den Hintermännern des V999 zumindest im Raum stehen, wobei trotz alledem jeder Mensch unschuldig ist, bis ein Gericht geurteilt hat und das Rainer von Holst vor Gericht landet wird dieser sehr bald in der US-Auslieferungshaft feststellen, da ihm die US-Justiz und seit kurzem mehrere Bail Enforcement Agent oder Fugitive Recovery Agent auf den Fersen sind…
STRAFANZEIGE:
https://docplayer.org/73674372-Strafanzeige-dubai-sehr-geehrte-damen-und-herren-sehr-geehrter-herr-oberstaatsanwalt-k-hiermit-erstatten-wir.html
An die Staatsanwaltschaft BremenOberstaatsanwalt Janhenning Kuhn
Ostertorstraße 10
28195 Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Kuhn,
Hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen
1.
Rainer von Holst
geboren am 01.05.1955
Geburtsname: Franz
alias:
Jan Faber
bekannte Adressen
1014 Barclay Blvd, Princeton
New Jersey, USA
2.
Anne – Christine von H.
geboren am XXXXX,
letzte bekannte Adresse
XXXXX
und/oder: XXXXX
(*) Die Redaktion hat auf die Nennung der Namen der Kinder von Rainer von Holst verzichtet, da das Landgericht Augsburg bereits die Kinder des in die USA geflüchteten Rainer von Holst zu 46 Monaten Haft wegen 43’fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80’fachen Betrug verurteilt hat. Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19
3.
Alexander von H.
geboren am XXXXX,
letzte bekannte Adresse
XXXXX
(*) Die Redaktion hat auf die Nennung der Namen der Kinder von Rainer von Holst verzichtet, da das Landgericht Augsburg bereits die Kinder des in die USA geflüchteten Rainer von Holst zu 46 Monaten Haft wegen 43’fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80’fachen Betrug verurteilt hat. Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19
4.
Günther W.
deutscher Staatsbürger
XXXXX
Schweiz, handelnd für
Firma Dunas AG
XXXXX
Schweiz
Die genannten Personen sind mittelbar / unmittelbar Betreiber der Internetseite http://www.gerlachreport.com
.
Offiziell wird als Betreiber dieser Seite die Newsroom LLC angegeben. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Briefkastenfirma, wie auch der Gerlachreport selbst.
Eine Anschrift wird nicht angegeben. Auch eine Whois-Abfrage gibt keinen Aufschluss über die Verantwortlichen. Rainer von Holst hat für die Newsroom LLC alleinige Kontovollmacht bei der Wells Fargo Bank.
Weiterhin unterhält der angebliche Treuhänder Günther Westphal nach eigenen Angaben und Angaben von Rainer von Holst Treuhandkonten, hierauf sollte unsere Gesellschaft die erpressten Summen zahlen.
Ein ordnungsgemäßes Impressum, aus dem die für die unter http://www.gerlachreport.com veröffentlichten Inhalte verantwortlichen Personen gem. § 5 TMG erkennbar sein müssten existiert nicht.
Bereits das Landgericht Berlin in Deutschland, hielt unter dem Aktenzeichen 27 O 223/17 am 4. Mai 2017 fest: „Es ist gerichtsbekannt, dass auf der Webseite www.gerlachreport.com herabsetzende Artikel über Unternehmen ohne Tatsachengrundlage veröffentlicht werden und es dem Verfasser dabei ausschließlich um die Abfassung negativer Berichterstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unternehmens zu beschädigen, ankommt.“
Das Gerichtsurteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin erfolgte durch den Richter am Berliner Kammergericht, Holger Thiel als Vorsitzendem, sowie den Richtern Saar und Lau.
Die Strafanzeige wird wegen des Verdachtes der Erpressung und aller sonstigen in Frage kommenden Straftatbeständen gestellt. Gleichzeitig wird Strafantrag wegen aller rechtlich in Betracht kommenden Gesichtspunkte bzw. Delikte gestellt.
Zum Sachverhalt: Die Aras Group DWC LLC ist eine den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Gesellschaft, deren Geschäftszweck darinnen besteht, Investitionen zu tätigen, teilweise auch in europäischen Ländern.
Im April 2016 stellte eine Firma EN Storage GmbH aus Herrenberg in Deutschland eine Anfrage an uns zwecks Finanzierung von Investitionen.
Während der Bearbeitung dieser Anfrage stellten unsere Wirtschaftsprüfer fest, dass die Firma EN Storage GmbH Kapitalanleger in Europa betrogen hatte. Auch die für eine Finanzierung bei uns eingereichten Unterlagen stellten sich im Wesentlichen als Fälschungen heraus.
Aus diesem Grund hat unsere Gesellschaft am 27.02.2017 Strafanzeige gegen die beiden Geschäftsführer der EN Storage GmbH bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt. (AZ 163 JS 14209/17)
Beide Geschäftsführer wurden in Untersuchungshaft genommen, wo sie heute noch sein sollen. Heute ist bekannt, dass die Schadenssumme für die Kapitalanleger der EN Storage GmbH bei 95.000.000,- Euro liegen soll.
Anlage I:
Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der EN-Storage GmbH vom 27.02.2017
Im Zusammenhang mit dem bei unserem Unternehmen durch EN Storage angefragten Darlehen setzte sich ein Herr Jan Faber (zwischenzeitlich ist bekannt, dass es sich hierbei um Rainer von Holst handelt) vom Gerlachreport mit uns in Verbindung. Er versuchte in Erfahrung zu bringen, ob der Geschäftsführer der EN Storage GmbH, Herr Edvin Novalic, bei uns ein Darlehen beantragt habe und wann dieses zur Auszahlung gelangen würde.
Grundsätzlich geben wir über unsere Kunden keine Auskünfte an Dritte. Dieser Jan Faber war sichtlich erbost und meinte, er wäre quasi ein Geschäftspartner von Edvin Novalic. Gleichwohl wurde ihm keinerlei Auskunft erteilt. Eine Rückfrage bei Edvin Novalic ergab, dass dieser mit Faber im Kontakt war, aus welchem Grund, wollte er zunächst nicht kommentieren.
Edvin Novalic wurde dann in Deutschland verhaftet, worauf sich Jan Faber vom Gerlachreport erneut bei unserer Gesellschaft meldete. Faber meinte, dass sein Geschäftspartner Edvin Novalic durch unsere Schuld im Gefängnis sei und er, Faber, jetzt sehr hohe finanzielle Verluste habe. Faber drohte unserer Gesellschaft unverblümt Konsequenzen an.
Diese Konsequenzen sollten darinnen bestehen, dass er in seinem Gerlachreport, wie er es nannte, unsere Gesellschaft total kaputt schreiben werde. Die Geschäftsführung der Aras Group DWC LLC setzte dann einen Beauftragten ein, der sich mit Jan Faber in Verbindung setzen sollte um auszuloten, was der nun wolle und mit welcher Berechtigung überhaupt.
Der Beauftragte stellte sich Jan Faber als Sebastian Müllerberg vor. Jan Faber akzeptierte das und verlangte ein Darlehen in Höhe von 50.000.000,- USD für den Ausbau einer Gesellschaft Namens Saecon in den USA.Angeblich sollte diese Gesellschaft ursprünglich mit Geldern von Novalic ausgebaut werden, daher solle jetzt die Aras Group alternativ ein Darlehen geben.
Unser Beauftragter argumentierte, dass ein Darlehen in Millionenhöhe einiger Sicherheiten bedarf, was Jan Faber allerdings nicht interessierte. Er meinte, entweder er bekommt das Darlehen oder er werde eine Rufmordkampagne ohne Gleichen gegen uns starten. Wir kamen nach Beratung mit unserer Rechtsabteilung und externen Anwälten zu dem Ergebnis, der Erpressung nicht nachzugeben. Der Beauftragte, der sich Jan Faber als Sebastian Müllerberg vorgestellt hatte, brach daher den Kontakt zu Jan Faber ab.
In der Folge stellte Jan Faber dann einen vernichtenden Artikel über unsere Gesellschaft in sein Forum Gerlachreport.
Anlage II:
Bericht im Gerlachreport vom 13.05.2017
Unsere Gesellschaft nahm dann wieder Kontakt durch einen gesondert Beauftragten zu Jan Faber auf. Jan Faber verlangte ultimativ ein „Angebot“,
ansonsten werde er seine Vernichtungsaktion gegen unsere Gesellschaft fortsetzen. Zum Schein wurde auf seine Forderung eingegangen. So wollte unsere Gesellschaft erreichen, dass Jan Faber dem Beauftragten möglichst viele Unterlagen seiner Scheinfirmen und Briefkastengesellschaften übermittelt, damit diese den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt werden können.
So entwickelt sich ein monatelanger Emailverkehr, begleitet von unzähligen Telefonaten, den wir im Wesentlichen dieser Strafanzeige als Anlage beifügen.
Der Einfachheit halber kommentieren wir in Kurzbegriffen die nachfolgenden
Anlagen III – XVII
Anlage III:
Mail vom 23.01.2017
Diese Mail betrifft den Zeitraum, als Jan Faber unberechtigt Auskünfte über die EN Storage GmbH / Edvin Novalic von uns erhalten wollte.
Anlage IV:
Mail vom 23.02.2017
Diese Mail betrifft ebenfalls noch den Zeitraum, als Jan Faber unberechtigt Auskünfte über die EN Storage GmbH / Edvin Novalic von uns erhalten wollte. Scheinbar hatte Faber den Kontakt zu Novalic verloren.
Anlage V:
Mail vom 25.02.2017
Aus dieser Mail wird ersichtlich, dass Faber von Novalic größere Geldbeträge erwartete, er aber den Kontakt scheinbar verloren hatte und es wird deutlich, dass Faber bereits in diesem Stadium die ersten Andeutungen macht, dass unsere Gesellschaft doch das Geschäft anstelle mit Novalic mit ihm machen
könne.
Anlage VI:
Mail vom 28.02.2017
Aus dieser Mail wird deutlich, dass Faber von Novalic größere Geldsummen erwartete. Demnach soll Novalic im Dezember 2016 aus eigenem Antrieb Kontakt mit dem Gerlachreport aufgenommen haben, um Faber mit einer Marktanalyse über den Einsatz von Storage-Systemen in den USA zu beauftragen.
Tatsächlich hatte Faber im November und Dezember 2016 mehrere rufschädigende Artikel im Gerlachreport über die EN Storage und über die Privatpersonen Edvin Novalic veröffentlicht.
Nur aus diesem Grund nahm Novalic Kontakt mit Faber auf.
Anlage VII:
Mail vom 07.03.2017
Faber dokumentiert in dieser Mail, dass er von Novalic 350.000 Euro Abschlagszahlung erwartete, sowie monatliche Kostenbeiträge in Höhe von 30.000 Euro. Gegenüber dem Beauftragen unserer Gesellschaft bringt er zum Ausdruck, dass er das Geschäft gerne mit unserer Gesellschaft machen würde.
Anlage VIII:
Mail vom 21.03.2017
In dieser Mail schildert Faber überschwänglich seine Pläne, nunmehr ohne Novalic die Idee EN Storage in den USA zu verwirklichen. Nochmal wird deutlich, dass Faber von Novalic erhebliche Geldsummen eingeplant hatte.
Nach Erhalt dieser Mail brach der Beauftrage unserer Gesellschaft den Kontakt mit Jan Faber ab.
Anlage IX:
Mail vom 13.05.2017
Wie aus Anlage II ersichtlich, setzte Faber am 13.05.2017 ohne Ankündigung und ohne Anlass den rufschädigenden Artikel über unsere Gesellschaft ins Netz.
Es wurde daher beschlossen, dass sich der von uns Beauftrage nochmals mit Faber in Verbindung setzen sollte. Nach einem geführten Telefonat mit Faber kündigte dieser weitere rufschädigende Artikel an, es sei dem unsere Gesellschaft mache ein Angebot.
Der Beauftragte unserer Gesellschaft führte mit Faber dann einige Monate Schriftverkehr und Telefonate um Zeit zu gewinnen und möglichst viele Unterlagen von Faber zu erhalten, von dem wir inzwischen wussten, dass es sich um Rainer von Holst handelte.
Faber nahm dann am 15.05.2017 den erpresserischen Artikel gegen unsere Gesellschaft wieder aus dem Netz raus.
Anlage X:
Mail vom 04.08.2017
Um einen kurzen Überblick zu verschaffen übermitteln wir diese Mail, aus der ersichtlich wird, dass Rainer von Holst unersättlich ist und nun auch noch Darlehen für die Übernahme von Solarworld erpressen wollte. Zwischenzeitlich war klar, dass es einen Jan Faber nicht gibt, sondern das Rainer von Holst unter diesem Namen nach außen hin für den Gerlachreport auftritt.
Anlage XI:
Mail vom 01.09.2017
Da sich der Zeitraum für den Erhalt des Darlehens in Höhe von 50.000.000 USD für die Firma Saecon des Rainer von Holst verzögerte, verlangte von Holst ein Vorabdarlehen in Höhe von 4.500.000 USD für den Gerlachreport.
Bezeichnend ist seine Formulierung der Selbstdarstellung des Gerlachreports. Als Geschäftszweck gibt er unter anderem an die Zerstörung von Unternehmen und Personen in der Öffentlichkeit.
Anlage XII:
Businessplan vom 04.09.2017
Rainer von Holst übermittelt den Businessplan von Gerlachreport.
Anlage XIII:
Diverse Unterlagen von Rainer von Holst
Am 15.09.2017 übermittelt von Holst verschiedene Unterlagen:
1.
Gründungsnachweis der Gesellschaft Newsroom LLC
2.
Nachweis, dass von Holst Gründer und Inhaber von Newsroom LLC ist
3.
Reisepasskopie
4.
Kontovollmacht von Holst bei Wells Fargo Bank
5.
Kontaktdaten Sachbearbeiter Wells Fargo Bank
6.
Darlehensvertrag für Newsroom LLC
Der Darlehensvertrag wurde von Holst nur deshalb übermittelt, damit zunächst keine neue Rufmordkampagne von ihm gegen uns gestartet wurde.
Anlage XIV:
Führerschein von Holst
Als ID übermittelte von Holst am 17.09.2017 seinen Führerschein.
Anlage XV:
Anwaltsausweis von Holst
Zur Glaubhaftmachung, dass er zugelassener Rechtsanwalt ist, übermittelte von Holst diesen angeblichen Anwaltsausweis.
Anlage XVI:
Visa von Holst
Übermittelt von Rainer von Holst am 21.09.2017
Anlage XVII:
Kontoverbindung Schweiz
Diese Kontoverbindungen teilte Rainer von Holst für die Überweisung der bei uns zu erpressenden Gelder mit. Diesseits ist aufgefallen, dass er die Firma Dunas AG mit seiner Firma Saecon verschmelzen wollte, was wir so gedeutet haben, dass er auch über die Dunas AG verfügungsberechtigt ist.
Unsere Gesellschaft sah sich in der Folge veranlasst, die „Verhandlungen“ mit Rainer von Holst einzustellen. Ihm wurde erklärt, dass er keinerlei Anspruch auf Zahlungen durch unsere Gesellschaft habe, seien es sogenannte Schutzgeldzahlungen oder angebliche Darlehen, die er niemals zurückzahlen würde.
Rainer von Holst begann dann unmittelbar mit einer Serie von Rufmordseiten über unsere Gesellschaft, die unter www.gerlachreport.com ersichtlich sind.
Sollten diese Berichte einzeln als Anlage zu dieser Strafanzeige gewünscht sein, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Recherchen über Rainer von Holst hatten ergeben, dass er mit Hilfe seiner Familienmitglieder in unterschiedlicher Besetzung ein riesiges Netzwerk von Firmen erschaffen hatte, die einzig und alleine dem Zweck dienten Kapitalanleger zu betrügen.
So sind die nachstehend aufgeführten Firmen zum erheblichen Teil insolvent. Unsere Gesellschaft vermutet daher, dass Rainer von Holst, alias Jan Faber und seine Familienmitglieder 50.000.000,- USD erpressen wollten, um so den Insolvenzen der Kapitalanlagegesellschaften zu entgehen. Selbstverständlich nannte Rainer von Holst, alias Jan Faber, das nicht Erpressung, sondern Darlehensaufnahme.
Firmenspiegel der Rainer von Holst Gesellschaften:- Media Verlagsgesellschaft mbH
– Firmenwelten AG
– Firmenwelten Sachwerte GmbH
– Firmenwelten Treuhand GmbH
– Firmenwelten Beteiligungsgesellschaft mbH
– Firmenwelten Geschäftsführungsgesellschaft mbH
– Firmenwelten GmbH & Co. KG 12 Vermietungs KG
Rumbachtal 16, 45470 Mülheim an der Ruhr
Vormals:
Von-Bock-Str. 37, 45468 Mülheim an der Ruhr
– Halbstrom Vertriebsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 4,
33602 Bielefeld
vormals: Wöhlerstr. 42, 30163 Hannover
– Arztwelten AG
Wolframstr. 3, 86161 Augsburg
– KD-Dental Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
Hauptstr. 13 a, 13127 Berlin
vormals: Knesebeckstr. 55, 10719 Berlin
– Firmenwelten Inkasso GmbH
Schlachte 22, 28195 Bremen
vormals: Heinstr. 15, 28213 Bremen
– Imas Consult GmbH,
vormals: Integra Secure GmbH
Barkhorstrücken 25 B, 45239 Essen
vormals: Bahnhofstr. 4, 33602 Bielefeld
– Sachwertkontor Bavar Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
Knesebeckstr. 83, 10623 Berlin
vormals: Selerweg 13, 12169 Berlin
– Traveljames.com AG
Bahnhofstr. 4, 33602 Bielefeld
vormals:
Isingdorfer Bruch 7 – 11, 33824 Werther
– ifs Institut für Steuern GmbH, Bielefeld
Bahnhofstr. 4, 33602 Bielefeld
vormals: Blumenstr. 33, 33813 Oerlinghausen
– Sachwert 1 Immobilien GmbH, Berlin
Knesebeckstr. 83, 10623 Berlin
vormals: Selerweg 13, 12169 Berlin
– Sachwert 2 Edelmetalle GmbH
Knesebeckstr. 83, 10623 Berlin
vormals: Selerweg 13, 12169 Berlin
– Sachwert 3 Energie GmbH,
vormals: Dienstleistungsgesellschaft Gusborn 44 mbH
Knesebeckstr. 83, 10623 Berlin
vormals: Selerweg 13, 12169 Berlin
vormals: Recklinger Str. 12, 38486 Apenburg-Winterfeld
– Von Holst – Beauty & More Ltd.
Delmestr. 106, 28199 Bremen
– FWPP Düsseldorf Ltd.
Roßpfad 73, 40489 Düsseldorf
vormals: Wiedenhofenstr. 21, 40595 Düsseldorf
– comm: act Consulting + Management GmbH,
vormals: Firmenwelten
Einkaufsgesellschaft mbH
Rosastr. 40 – 42, 45130 Essen
vormals: Bahnhofstr. 4, 33602 Bielefeld
– Faygroup Ltd.
Isengdorfer Bruch 7-11, 33824 Werther
vormals: Delmestr. 106, 28199 Bremen
– GCA Handel Ltd.
Isingdorfer Bruch 7, 33824 Werther
– Firmenwelten Premium Ltd.
Bahnhofstr. 4, 33602 Bielefeld
vormals: Roßpfad 73, 40489 Düsseldorf
– Phoenix IT-Consult Ltd.
Ziegelstr. 71-75, 33609 Bielefeld
– Integra Groupbuying Ltd.
Isingdorfer Bruch 7, 33824 Werther
vormals: Knesebeckstr. 55, 10719 Berlin
– Firmenwelten Akademie Ltd
Bahnhofstr. 4,
33602 Bielefeld
vormals: Roßpfad 73, 40489 Düsseldorf
vormals: Delmestr. 106, 28199 Bremen
– KD Dental Ltd.
Knesebeckstr. 55, 10719 Berlin
Der Anzeigenerstatterin sind weitere Opfer des „Gerlachreport“ bekannt, hinter dem offenbar ein organisiertes schutzgeldähnliches System steht.
Jeweils kurz nach Erscheinen der regelmäßig beleidigenden und verleumderischen Berichte auf http://www.gerlachreport.com erhalten die Betroffenen von mutmaßlichen Mittelsmännern E-Mails oder Anrufe, in denen unter dem Deckmantel eines Reputationsmanagements oder „Beratungsvertrags“ für die Abschaltung der online für jedermann einsehbaren unwahren Beiträge horrende Geldsummen, mitunter bis in den zweistelligen Millionenbereich, verlangt werden.
Die Beraterverträge sollen von den Geschädigten mit dem Rechtsanwalt Rainer von Holst abgeschlossen werden, der dafür Sorge tragen soll, dass Jan Faber seine Rufmordkampagnen einstellt. Tatsächlich handelt es sich um eine und dieselbe Person. Es sei der Hinweis auf den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Mai 2017 (Az.: 27 O 223/17) gestattet, dass in einem Zivilverfahren in bezeichnender Weise über den „Gerlachreport“ ausgeführt hat:
„Es ist gerichtsbekannt, dass im http://www.gerlachreport.com
– herabsetzende – Artikel über Unternehmen ohne Tatsachengrundlage veröffentlicht werden und es dem Verfasser dabei ausschließlich um die Abfassung negativer Berichterstattung mit dem Ziel, den Ruf des Unternehmens zu beschädigen ankommt.“
Die veröffentlichten Artikel sind herabwürdigend, verleumderisch, ruf- und kreditschädigend. Die darin getätigten Behauptungen sind allesamt unwahr und stellen nicht nur eine massive Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern insbesondere Straftaten dar, aus diesseitiger Sicht eine Verbrechensandrohung in Form einer Erpressung.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Es wird höflichst um eine Eingangsbestätigung, sowie um die Mitteilung des Ermittlungsaktenzeichens gebeten.
Aras Group DWC LLC
— Ende der StrafanzeigeAnmerkung der Redaktion —
Wer all dies in dieser Strafanzeige gelesen hat, wird verstehen, warum Rainer von Holst alias Jan Faber oder aka Dr. Peter Klein, zur internationalen Fahndung ausgeschrieben ist und sich dem Jahr 2015 im großen Amerika versteckt, von den USA aus weiter kriminelle Straftaten begeht und das Leben eines Internetbetrügers, Hochstapler und Erpresser führt, ohne auch nur im geringsten ein Unrechtsbewusstsein für seine kriminellen Handlungen zu empfinden!
Fest steht eines, aktuell wird dieser Menschen auch von der US-Justiz gesucht, eine Million US-Dollar sind nach Information auf die Ergreifung von Geschädigten ausgesetzt worden und Kopfgeldjäger sollen in den USA haben die Verfolgung aufgenommen haben, zudem sind die Banken, allen voran die Wells Fargo Bank, mit welcher Rainer von Holst arbeitet, sowohl über die US-Botschaften als auch über die deutsche Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg informiert, weshalb der Tag bald kommen wird, an welchem ein Rainer von Holst endlich in der Auslieferungshaft nach Deutschland, beziehungsweise auch in die Vereinigten Arabischen Emirate sitzt, wo er einen Millionenschaden durch seine kriminellen Aktivitäten hinterlassen hat.
Hingewiesen soll darauf werden, dass Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung enthäkt, wonach, Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.
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