Rechtsanwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Bad Homburg, Kelsterbach, Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden:

Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis und entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag

Rechtsanwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Bad Homburg, Kelsterbach, Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bad Homburg

Im Arbeitsrecht wurde bislang uneinheitlich entschieden, ob der Anspruch auf eine nicht zur Abgeltung der Arbeitsleistung gewährte Gratifikation bzw. Weihnachtsgeld von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im Fälligkeitszeitpunkt abhängen kann.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 18.01.2012 – 10 AZR 667/10 entschieden, dass jedenfalls im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Regelung (auch wenn diese vorformuliert wurde und damit sog. AGB im Sinne des Gesetzes vorliegen) eine Klausel
wirksam ist, die den Anspruch von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig macht.
Es ist dabei auch unerheblich, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin auf Weihnachtsgeld geklagt, die mit dem Novembergehalt fällig geworden wäre. Das Arbeitsverhältnis war aber vom Arbeitgeber bereits mit Schreiben vom 23.11.2009 gekündigt worden, sodass im Zeitpunkt der Fälligkeit kein „ungekündigtes“ Arbeitsverhältnis mehr bestand.

Es sei auch unerheblich, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt habe. Das BAG verwies die Sache aber zur weiteren Sachaufklärung an das LAG Hamm zurück, da geklärt werden müsse, ob ggf. eine treuwidrige Kündigung vorliege, die nur zu dem Zweck ausgesprochen wurde, das Entstehen des Anspruchs auf Weihnachtsgeld zu verhindern, ebenso wies das BAG darauf hin, dass stets in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob mit der Sonderzahlung nicht doch Dienste abgegolten werden.

Für den Arbeitgeber bietet die Entscheidung weitere Rechtssicherheit, da entsprechende Klauseln in den Verträgen wirksam sind und der Arbeitsvertrag insoweit vorformuliert werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwalt Arbeitsrecht Frankfurt, Rechtsanwalt Frankfurt und Rechtsanwalt Bad Homburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt, Langen, Offenbach, Dreieich, Neu-Isenburg, Eschborn, Bad Vilbel und Kelsterbach in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte nehmen sich daher Zeit für jeden Einzelfall.

Als Rechtsanwälte sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Unsere Rechtsanwälte decken dabei ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab und wir erweitern dies ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de
http://kanzlei-sachse.de

Kanzlei Sachse – Rechtsanwälte
Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103-2707599
http://kanzlei-sachse.de