Erinnerung an die NS-Verbrechen und NS-Diktatur ist eine Daueraufgabe
Bundesregierung bekennt sich mit Gedenkstättenkonzept zur Verantwortung
Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Fraktion Die Linke „Erhalt der Gedenkstätten nationalsozialistischer Vernichtungslager sicherstellen“ im Plenum debattiert. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Thomas Strobl:
„Eine zentrale Aufgabe der Kulturpolitik des Bundes ist die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Mit dem Gedenkstättenkonzept bekennt sich die Bundesrepublik zu ihrer Verantwortung, die Verbrechen der Nationalsozialisten in der öffentlichen Erinnerung wach zu halten und der Opfer zu gedenken.
In der Bundesrepublik sind deshalb die vier großen KZ-Gedenkstätten in Thüringen und Brandenburg und seit 2009 zusätzlich auch die westdeutschen KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Neuengamme, Dachau und Flossenbürg in die institutionelle Förderung des BKM aufgenommen worden. Darüber hinaus fördert BKM auch Erinnerungsorte wie das Haus der Wannsee-Konferenz, die „Gedenkstätte Deutscher Widerstand“ sowie die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“.
Auch außerhalb Deutschlands übernimmt die Bundesrepublik Verantwortung für die Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten. So wird der Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau seit 2009 mit einem gemeinsamen Beitrag von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 60 Mio. ? finanziert – in enger Abstimmung mit der polnischen Seite und weiteren internationalen Partnern. Aus diesen Mitteln werden unter anderem Jugendbegegnungsprojekte realisiert.
Im Juni 2011 musste das Museum der Gedenkstätte Sobibor vorübergehend wegen der Einstellung der Zuwendungen durch den Landkreis schließen. Zum Januar 2012 wurde Sobibor Teil der Gedenkstätte Majdanek und damit direkt dem polnischen Kultusministerium unterstellt. Die Zukunft der Gedenkstätte ist damit gesichert. Der Antrag der Fraktion Die Linke, der die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der Gedenkstätte Sobibor sicherzustellen, ist damit hinfällig.
Wir erkennen die Bereitschaft Polens an, den Fortbestand der KZ-Gedenkstätten in Polen zu sichern und begrüßen das entschlossene Handeln der polnischen Regierung, das die administrativen Probleme bei der Gedenkstätte Sobibor zügig gelöst hat. Auch der Bereitschaft anderer Länder, die Gedenkstätten, die an die Verbrechen der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges erinnern, aus eigenen Mitteln zu fördern, gebührt unsere Anerkennung.
Auch 67 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bleibt es aber nicht nur Aufgabe der verdienstvollen Erinnerungsstätten, auf die schrecklichen Folgen der Diktatur hinweisen, sondern auch die der Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten.“
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