Wirecard AG – Schadensersatzansprüche gegen Organe und Wirtschaftsprüfer

Wirecard AG – Schadensersatzansprüche gegen Organe und Wirtschaftsprüfer

Nach der Insolvenz der Wirecard AG drohen Investoren hohe Verluste. Aktionäre und Anleger in die Wirecard-Anleihe und Derivate können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie hoch der Schaden für die Gläubiger der Wirecard AG sein wird, ist noch gar nicht abzusehen. Die Verbindlichkeiten des abgestürzten Dax-Unternehmens dürfen aber enorm sein. Alleine die Bankkredite sollen sich nach Medienberichten auf 1,6 Milliarden Euro belaufen. Hinzu kommen die Forderungen anderer Gläubiger und nicht zuletzt auch die Anleihe über 500 Millionen Euro, die Wirecard erst im September 2019 emittiert hat.

Angesichts der hohen Verbindlichkeiten, dürfte auch der Verkauf lukrativer Unternehmensanteile die Lage der Wirecard-Anleger nicht wesentlich verbessern. Die Insolvenzmasse dürfte auch dann kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Wirecard-Aktionäre müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten, da ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig, d.h. ganz zum Schluss berücksichtigt werden. Für die Anleihe-Anleger sieht es da etwas besser aus, aber auch sie müssen im Insolvenzverfahren mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.

Forderungen zur Insolvenztabelle können angemeldet werden, wenn das Gericht geprüft und entschieden hat, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle dann auch anmelden. Um sich gegen ihre finanziellen Verluste zu wehren, können sie darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Wenige Tage vor dem Insolvenzantrag musste die Wirecard AG einräumen, dass 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten auf den Philippinen liegen sollten, vermutlich nicht existieren. Nachdem die Staatsanwaltschaft München ohnehin schon wegen des Verdachts der Marktmanipulation aufgrund vermeintlicher Falschinformationen ermittelte, werden die Ermittlungen nun ausgeweitet.

Da die Bilanzen offensichtlich aufgebläht wurden, können Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG entstanden sein. Diese können auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen. Zudem kommen auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer in Betracht. Sie haben über Jahre die Testate für die Jahresbilanzen erteilt, obwohl es offenbar Luftbuchungen gegeben hat.

Im Kapitalmarktrecht erfahren Rechtsanwälte prüfen die Schadensersatzansprüche der Wirecard-Anleger.

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