Aus dem Spiel kann schnell ein Fall für die Hundehaftpflicht werden.
Hunde sind verspielte und gesellige Wesen. Daher sind sie als Partner des Menschen auch nicht mehr wegzudenken. Wer einen Hund besitzt, erlebt jeden Tag etwas Neues: Leider kann der Spieltrieb auch mal zu einem Missgeschick führen, für das der Hundehalter geradestehen muss. Für solche Fälle ist die Hundehaftpflicht notwendig, damit die Ansprüche Geschädigter befriedigt werden können, ohne dass es an die eigenen Mittel geht.
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Der Hund von Sonja Neuer ist ein solcher verspielter Vierbeiner. Wenn es an der Tür klingelt, entbricht in der Wohnung ein wahrer Orkan, denn der Hund ist neugierig auf den Besuch. Daher kündigt sich die beste Freundin, wenn sie an der Tür steht, mit dem Handy an. Beim Öffnen der Tür haben beide nicht mit der Schnelligkeit des Hundes gerechnet. Dieser stürmte an Frau Neuer vorbei und sprang an der Freundin hoch, die noch das Handy in der Hand hielt. Die Folge: mehrere Risse im Display, nachdem das Handy zu Boden gefallen war. Ein Fall für die Hundehaftpflicht.
Auch ein Tablet-PC kann schnell einem Hund zum Opfer fallen, wenn die Begrüßung allzu heftig ausfällt. Auf dem Heimweg von der abendlichen Runde befand sich der Nachbar von Monika König am Gartentor und wollte gerade seinen Tablet-PC in die Schutzhülle stecken. Die Hündin von Frau König erkannte den Nachbarn und stürzte freudig auf ihn zu. Dabei fiel das Gerät mit der Schutzhülle zu Boden. Erst am nächsten Tag bemerkte der Nachbar, dass das Gerät eine eingedrückte Ecke hatte. In einem Fachgeschäft wurde die Reparatur auf rund 300 Euro veranschlagt. Ohne Hundehaftpflicht ist das schon ein Schaden, der sich finanziell schmerzlich auswirkt.
Wer in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis zu Besuch ist, tut gut daran, über die Hundehaftpflicht ernsthaft nachzudenken: Denn nicht jeder Haushalt ist auf Hunde eingestellt und in einem unbeobachteten Moment kann viel geschehen. Das musste auch Familie Müller erfahren, die auf einen Sprung bei den Nachbarn vorbeigeschaut hat. Mit dabei die Hündin der Familie. Leider hat diese im Flur der Nachbarn mit einem Sprung eine Porzellanfigur von einem Beistelltisch herunter gerissen. Umso ärgerlicher, dass diese Figur aufgrund ihres Alters nicht mehr zu ersetzen ist. Trotzdem besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Familie Müller.
Es wird also relativ deutlich, dass durch den Bewegungsdrang von Hunden schnell etwas zu Bruch gehen kann – ohne irgendeine böse Absicht. Dennoch steht Herrchen oder Frauchen für jeden Schaden in der Haftung. Das Kostenrisiko der Schadensersatzansprüche wird durch die Hundehaftpflicht aufgefangen.
Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de
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