Görlitz, 09. Januar 2012 (jk) – Aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge sind immer mehr Arbeitslose sofort nach Eintritt in den Erwerbslosenstatus auf Hartz IV angewiesen. Einer Analyse zufolge erhält inzwischen jeder Vierte nach dem Verlust der Arbeitsstelle nur noch das Arbeitslosengeld II.
Laut Bundesagentur haben sich in den vergangenen zwölf Monaten 2,8 Mio. Menschen nach einem Jobverlust als erwerbslosgemeldet, davon waren 737.000 auf Hartz IV angewiesen – im Monatsdurchschnitt 61.000. Im November 2008 dagegen waren es monatlich nur 51.000.
Die BA sieht mehrere Gründe für das immer häufigere Abrutschen Arbeitsloser ins Hartz IV-System: „Entweder war die Beschäftigungszeit zu kurz, um Ansprüche zu erwerben, oder das früher erzielte Lohneinkommen war zu niedrig, um mit dem daraus abgeleiteten Arbeitslosengeld-Anspruch den Bedarf zu decken, und muss mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden“, so die Erklärung.
Was die Bundesagentur verschweigt: Nicht nur kürzere Beschäftigungszeiten, sondern auch die verschärften Bedingungen für arbeitslose Existenzgründer sind an den hohen Hartz IV – Zahlen schuld. Denn Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind Studien zufolge im Schnitt höchst erfolgreich und führen nur selten zurück in Hartz IV. Seit nun der Anspruch auf den Gründungszuschuss mit einer ALG-Restlaufzeit von 150 statt 90 Tagen belegt wurde, scheiden viele gründungswillige Erwerbslose von vorneherein für eine Förderung aus, weil sie in ihrer kurzen Festanstellungszeit keinen genügend langen ALG I-Anspruch erwerben konnten. Die wenigen, die die Bedingung erfüllen, scheitern dann oft an der viel zu kurzen Erstphase der Förderung: „Jeder weiß, dass es eigentlich unmöglich ist, einen Kleinbetrieb inklusive aller erforderlichen Bürokratie, Schulungen und Tätigkeiten innerhalb von sechs Monaten aufzubauen und zu vorzeigbarem Erfolg zu führen“, erklärt Andreas Schilling, Unternehmensberater und Geschäftsführer der Gründeragentur für Arbeitslose (www.alg-zuschuss.de). „Zumal die meisten ja nicht sofort nach ihrem Jobverlust gründen, sondern in der Regel erst einmal wertvolle Restanspruchszeit dadurch verlieren, dass sie nach einem neuen Arbeitsplatz suchen.“
Schilling glaubt, dass gerade innerhalb der schwer vermittelbaren Gruppen viel Potential für eine Selbständigkeit liege. „Zum Beispiel bringen ältere Menschen, die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben, meist die nötige Berufserfahrung für einen eigenen Betrieb mit“, erklärt er.
Der Bundesagentur liegen diese Fakten fern – Vorstandschef Frank-Jürgen Weise erklärte gestern, man wolle in Zukunft mehr Geld für den Erhalt von Arbeitsstellen ausgeben – 280 Millionen Euro stünden dafür zur Verfügung. Für die bereits Arbeitslosen kommen diese Maßnahmen freilich zu spät. „Es ist kaum nachvollziehbar, dass die am meisten motivierte Gruppe der Arbeitslosen, nämlich die Gründungswilligen, finanziell abgestraft werden, während ein so enormes Budget zur Verfügung steht“, kommentiert Schilling die Aussagen im Bezug auf die Gründungszuschuss-Kürzungen. Denn dass die Kürzungen keineswegs im Zuge eines Rationalisierungsprozesses, sondern als politische Sparmaßnahme auf dem Rücken der Kleinunternehmer zu verstehen ist, belegten bereits mehrere wissenschaftliche Studien. Ebenfalls wissenschaftlich bewiesen wurde die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ehemals arbeitsloser Kleinunternehmer – ein Fakt, der von Politik und Bundesagentur kaum zur Kenntnis genommen wird. Denn obwohl vier Fünftel der bisher gegründeten Kleinbetriebe aus der Arbeitslosigkeit nachweislich nach drei Jahren noch erfolgreich am Markt sind, wird in Zukunft „nach Ermessen“ für oder gegen die staatliche Förderung solcher Projekte entschieden – eine Strategie zum Schutz vor budgetbedingten Ablehnungen bleiben die Vertreter des neuen Gesetzes schuldig.
„Leider hinkt die Informationspolitik gegenüber den Betroffenen den Entwicklungen beim Gründungszuschuss nach“, so Schilling. Es gibt nur wenig aufschlussreiche und zuverlässige Informationsquellen, mit denen die sich Gründungszuschuss-Anwärter auf die neuen Bedingungen vorbereiten können. Vor diesem Hintergrund hat nun die Gründeragentur für Arbeitslose hat in einer Neuauflage ihres beliebten Gratisreports alle Hilfestellungen und Informationen zusammengefasst, die es arbeitslosen Gründern ermöglichen, auch nach den neuen Regelungen an eine staatliche Förderung zu gelangen (kostenlos abrufbar unter http://www.alg-zuschuss.de/gruenderzuschuss.html).
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