Die Bauhelferversicherung schützt die fleißigen Helfer auf der Baustelle

Ohne die vielen hilfsbreiten Hände lässt sich so manches private Bauvorhaben nur schwer realisieren. Man spart viel Geld, wenn Freunde und Verwandte mit die Kelle schingen. Aber man muss als Bauherr an dern Schutz der Helfer denken. Denn der Schutz der Bau-BG ist nicht immer ausreichend. Weitere Risiken, wie z. B. die Invalidität, lassen sich mit der Bauhelferversicherung abdecken.
Die Bauhelferversicherung schützt die fleißigen Helfer auf der Baustelle
Spätestens wenn die ersten Helfer auf der Baustelle tätig werden, muss man an die Bauhelferversicherung denken.

Das eigene Haus steht bei den Bundesbürgern hoch im Kurs und ist die ideale Altersvorsorge, schließlich braucht man im verdienten Ruhestand keine Miete mehr bezahlen. Eigenleistung steht hoch im Kurs, denn so lassen sich Kosten in der Bauphase sparen. Nicht selten tummeln sich am Wochenende viele freiwillige Helfer auf den Baustellen, die dem Bauherrn zur Hand gehen. Bei so vielen Hobbyhandwerkern kann sich auch mal ein Unfall ereignen. Schutz gegen die dauerhaften Folgen eines Unfalls bietet die Bauhelferversicherung.

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Wer ein Haus in Eigenleistung errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, die Helfer – und wenn sie nur am Wochenende tätig sind – über die Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Bei Zuwiderhandlungen drohen drastische Geldstrafen. Unabhängig davon wird jedes Bauvorhaben durch die zuständigen Bauämter an die Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet. Der Schutz der Bau-Berufsgenossenschaft ist aber nicht ausreichend. Gerade wenn durch einen Unfall körperliche Beeinträchtigungen die dauerhafte Folge sind, ist eine Invaliditätsleistung notwendig. Diese wird aber nur über die Bauhelferversicherung abgedeckt.

In der Bauhelferversicherung sind die wichtigsten Leistungen abgedeckt. Dazu gehören neben der Invaliditätsleistung von bis zu 50.000 Euro auch eine Todesfallsumme und ein Krankenhaustagegeld von bis zu 20 Euro pro Tag. Wichtig ist, dass bei einer Bauhelferversicherung alle Helfer am Bau versichert werden. Das kann auch ohne namentliche Nennung erfolgen. Der Bauherr und der Ehegatte können sich nicht versichern.

Ein Unfall auf dem Bau ist schnell passiert. Gerade Helfer, die in ihrer Freizeit aktiv werden, sind in der Regel nicht mit den Sicherheitsvorschriften vertraut. Die Bedienung einer Arbeitsmaschine kann ohne Weiteres zu einem schweren Unfall führen. Auch die Handhabung von Kreissägen oder Kettensägen ist nicht unproblematisch. Wie schnell ist ein Finger oder ein anderes Körperglied vom Sägeblatt erfasst worden. In diesem Fall leistet die Bauhelferversicherung bei der eingetretenen Invalidität finanzielle Hilfe.

Auch ohne die Nutzung von Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten kann eine Baustelle zu einer Gefahr für die Helfer werden. Allein ein nicht abgesichertes Treppengeländer kann eine Sturzgefahr darstellen. Und die Bekannten, die den Dachstuhl errichten, sind in luftiger Höhe auch nicht vor allen Gefahren geschützt. Ein Absturz ist hier die häufigste Unfallgefahr, in schlimmen Fällen droht eine lebenslange körperliche Beeinträchtigung. Daher ist die Bauhelferversicherung für die auf dem Bau tätigen Freunde und Verwandten unverzichtbar – so zeigt der Bauherr auch Verantwortung für die vielen fleißigen Hände.

Bildquelle: Claudia Zantopp, www.pixelio.de
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