Neue Schulentwicklung in NRW
51 Anträge für Sekundarschulen und 21 für Gesamtschulen – Ministerin Löhrmann: Schulkonsens wirkt
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 51 Anträge für die Gründung einer Sekundarschule zum kommenden Schuljahr eingegangen. Darüber hinaus liegen 21 Anträge auf Gründung einer neuen Gesamtschule vor.
Schulministerin Sylvia Lörmann: „Ich freue mich sehr, dass die Sekundarschule als neue Schulform so gut angenommen wird und sich so viele Kommunen auf den Weg machen. Hier zeigt sich, dass der Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen genau den richtigen Weg geebnet hat für eine zukunftsfeste Schulentwicklung, die vor Ort gestaltet wird. Die Anträge auf Gründung neuer Gesamtschulen sind beeindruckend und verdeutlichen zusätzlich den Wunsch vieler Kommunen nach einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens, die auch eine eigene Oberstufe vorhält.“
Die Anträge werden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet und mit einer Genehmigungs-Empfehlung versehen. Die abschließende Entscheidung über die Genehmigung trifft das Schulministerium. „Rechtzeitig zu Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Mitte Februar haben die Kommunen Klarheit, ob ihre Schulen genehmigt sind“, sagte Ministerin Löhrmann.
Nach dem Schulkonsens im Juli hatte der Landtag im Oktober mit dem neuen Schulgesetz die Grundlage für die Sekundarschule geschaffen. Sie ist seitdem als zusätzliche Regelschulform in NRW verankert. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.
In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem siebten Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers weiterhin integriert, teilintegriert (mit Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern) oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind ? entsprechende Leistungen vorausgesetzt – das Abitur machen kann.
Mit dem Schulgesetz wurde die Errichtung von Gesamtschulen erleichtert: Die erforderliche Mindestschülerzahl wurde von bislang 112 auf 100 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit ist es für Kommunen leichter, bei entsprechendem Bedarf eine Gesamtschule zu gründen.
Mit der Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens. Das entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die die Bildungswege ihrer Kinder länger offen halten wollen.
Anträge für die Gründung von Sekundarschulen zum kommenden Schuljahr wurden von folgenden Kommunen gestellt:
- Regierungsbezirk Arnsberg (18): Altena/Nachrodt-Wiblingwerde, Arnsberg (3), Attendorn, Bochum (2), Breckerfeld, Dortmund, Erwitte/Anröchte, Hamm, Nethphen, Olsberg, Werl, Werne, Wetter, Wickede, Wilnsdorf.
- Regierungsbezirk Detmold (8): Vlotho, Extertal/Barntrup/Dörentrup, Oerlinghausen, Lübbecke, Preußisch-Oldendorf, Altenbeken, Borchen, Lichtenau.
- Regierungsbezirk Düsseldorf (9): Monheim, Kleve, Dinslaken, Kamp-Lintfort, Alpen, Jüchen, Straelen/Wachtendonk, Issum/Kerken, Essen.
- Regierungsbezirk Köln (9): Overath, Nümbrecht, Engelskirchen, Eitorf, Bornheim, Jülich, Nideggen/Kreuzau, Stolberg, Lohmar.
- Regierungsbezirk Münster (7): Gelsenkirchen, Münster, Herten, Drensteinfurt, Ahlen, Sassenberg/Beelen, Nottuln.
Eine neue Gesamtschule wollen folgende Kommunen im kommenden Schuljahr gründen:
- Regierungsbezirk Arnsberg (2): Finnentrop, Menden.
- Regierungsbezirk Detmold (4): Harsewinkel, Herzebrock/Clarholz, Paderborn, Salzkotten.
- Regierungsbezirk Düsseldorf (2): Kleve, Willich.
- Regierungsbezirk Köln (8): Stolberg, Troisdorf, Herzogenrath, Gangelt/Selfkant, Much/Ruppichteroth, Rheinbach, Alfter, Windeck.
- Regierungsbezirk Münster (5): Münster, Greven, Ibbenbüren, Beckum/Ennigerloh, Warendorf.
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