Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist Demokratiesicherung
Aufarbeitung muss weitergehen
Morgen vor genau 20 Jahren trat das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (StUG) in Kraft. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp:
„20 Jahre Aufarbeitung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Die systematische und nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgende Aufarbeitung einer Diktatur ist ein Vorgang, der seinesgleichen sucht. Viele osteuropäische und nunmehr auch arabische Staaten haben sich die Arbeit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) als Vorbild genommen.
Die Befürchtungen von Kritikern, das Stasi-Unterlagen-Gesetz würde zu einer ?Hexenjagd? führen und das gesellschaftliche Klima vergiften, sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: Die Arbeit der BStU hat zur Befriedung der Gesellschaft beigetragen, indem sie für Transparenz im öffentlichen Dienst gesorgt hat. Die hohe Akzeptanz, die die Arbeit der BStU in beiden Teilen Deutschlands erfährt, zeigt, dass die berechtigten Interessen der Opfer an einer Aufarbeitung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards keine Gegensätze sind.
Zur hohen Akzeptanz der Behörde haben auch die drei Beauftragten beigetragen. Joachim Gauck, Marianne Birthler und Roland Jahn haben jeder auf eigene Weise die Behörde durch ihre umsichtige, besonnene, aber auch hartnäckige Arbeit geprägt. Ihnen gebührt unsere Anerkennung.
Nach der achten Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch die Regierungskoalition kann die Behörde ihre ie erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Auch 20 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur darf kein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen werden. Die Aufarbeitung muss weitergehen.“
Hintergrund:
Im Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird der Umgang mit den Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit geregelt. Seit 1991 wurde das Gesetz mehrfach novelliert, zuletzt in diesem Jahr. Das Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verlängert die Möglichkeit der Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit für die Stasi bis 2019. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR stellt die gesammelten Akten, Fotos und Tonbänder entsprechend den gesetzlichen Regelungen Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion finden Sie unter http://www.cducsu.de
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