Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftssteuer
Muss ein Erbe die Steuererklärung des Erblassers korrigieren, mindern die Kosten dafür die Erbschaftssteuer. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 7 K 2712/18).
Hat der Erblasser fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben, ist der Erbe verpflichtet diese zu korrigieren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com. Die für die Korrektur anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 15. Mai 2019 entschieden.
Erben sollten prüfen, ob sich im Nachlass unversteuerte Einkünfte befinden. Ist das der Fall, muss der Erbe die Steuererklärungen des Erblassers korrigieren. So war es im zu Grunde liegenden Fall. Der Erblasser hatte in der Schweiz erzielte Kapitaleinkünfte nicht korrekt versteuert. Die Tochter ließ als Alleinerbin die unvollständigen Steuererklärungen korrigieren. Die Kosten dafür machte sie steuerlich geltend.
Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten nicht bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer. Das Finanzgericht entschied anders. Als Erbin sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die unvollständigen Steuererklärungen zu berichtigen. Damit erfülle sie eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers. Die Kosten seien daher als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
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