Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung privatärztliche Behandlungen beim Zahnarzt sichern.
Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es mittlerweile Produkte wie Sand am Meer. Gerade im Bereich der Zahnzusatzversicherung bieten die einzelnen Gesellschaften so unterschiedliche Leistungen an, dass man auch auf günstige Produkte hereinfallen kann. Im Leistungsfall sind diese Tarife dann nicht mehr viel Wert.
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Wer eine vernünftige Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss zwangsläufig die Produkte auf dem Markt vergleichen. Und sich über eines im Klaren sein: Zwischen 25 und 35 Euro kostet eine gute Zahnzusatzversicherung, teilweise auch noch mehr.
Bevor man zu einem Lockangebot greift, ist es wichtig, die Leistungen der angebotenen Zahnzusatzversicherung genau überprüfen. Oft leisten diese Tarife nur dann in voller Höhe, wenn die gesetzliche Krankenversicherung den vollen Anteil zahlt – und nicht allein einen befundbezogenen Festkostenzuschuss. Im Klartext bedeutet das: Bei einer privatärztlichen Versorgung, z. B. mit Implantaten, steht der Patient mit seinen Kosten ziemlich allein da.
Tarife, die in hohe Kostendeckung garantieren, haben nun einmal auch ihren Preis. Schließlich wird der befundbezogene Festkostenerheblich aufgestockt, so dass in der Regel ein Eigenanteil von 10 oder 20 Prozent übrigbleibt. Manche Gesellschaften bauen auch vor. So wird bei einigen Tarifen die professionelle Zahnreinigung in voller Höhe übernommen. Besser vorsorgen als später die hohen Kosten tragen müssen.
Wichtiger Aspekt bei der Zahnzusatzversicherung ist die sogenannte Leistungsstaffelung. Kaum eine Gesellschaft bietet Schutz in unbegrenzter Höhe sofort nach Ablauf der Wartezeit. Jetzt kommt es auf die Gestaltung an: Manche Tarife bieten eine Erstattung von nur 1.000 Euro innerhalb der ersten vier Jahre an, auf der anderen Seite gibt es auch Tarife in der Zahnzusatzversicherung, die in den ersten fünf Jahren bis zu 5.000 Euro übernehmen. Und dabei ist der Anteil der Krankenkasse noch nicht dazu gerechnet.
Fehlende Zähne und dann eine Zahnzusatzversicherung? Kein Problem, mit guten Tarifen besteht auch die Möglichkeit, bereits zu Versicherungsbeginn fehlende Zähne im Leistungsumfang zu integrieren. Das bedeutet: Gegen einen Beitragszuschlag oder eine abweichende Leistungsstaffelung kann ein fehlender Zahn ersetzt werden, sofern dieser Zahnersatz vom Zahnarzt noch nicht empfohlen oder angeraten wurde.
Bildquelle: Harry Hautumm, www.pixelio.de
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