Real Wert Invest – Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch

Real Wert Invest - Kanzlei Dr. Schulte und Partner führt Geschädigtenversammlung durch
Versammlung am 12.12.2011

Die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz RWI) lockte viele Anleger mit Traumrenditen und lukrativen Zukunftskonzepten. Umgesetzt wurde hiervon bislang nichts.

Nachdem sich nun immer mehr Geschädigte der RWI bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner meldeten, wurde die „Geschädigtengemeinschaft RWI“ ins Leben gerufen. Zudem wurden alle Beteiligten zu einer Versammlung am 12.12.2011 eingeladen. Über 70 Betroffene kamen, um sich zu informieren.

Anleger und Vermittler von Kapitalanlagen an der RWI Real Wert Invest
Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH (kurz RWI Real Wert Invest GmbH) trafen sich am 12.12.2011 auf Einladung der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin ein, um sich über den aktuellen Stand der Entwicklung rund um die RWI zu informieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann (Partner der Kanzlei) und Rechtsanwalt Christian M. Schulter (Associate) gaben den interessierten Zuhörern einen Überblick über die Informationen, die der Kanzlei innerhalb der letzten Tage und Wochen durch verschiedene Informanten zugegangen waren. Insbesondere ging es hierbei um das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Geschäftsführer der RWI führt.

Darüber hinaus informierten die Rechtsanwälte über die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der einzelnen Standorte, die zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks als GbR oder Kommanditbeteiligung durch die RWI aufgesetzt worden waren. Hierbei bestand unter den Betroffenen Konsens, dass zunächst eine wirtschaftliche und rechtliche Ermittlung über die Rentabilität und generelle Tragfähigkeit der einzelnen Standorte erstellt und diese sodann im Rahmen der Anleger besprochen werden müssten, bevor Entscheidungen über weitere Maßnahmen getroffen werden können.

Zum Zweck des Informationsaustauschs und der Exploration der Gegebenheiten schlugen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vor, der bereits gegründeten „Geschädigtengemeinschaft RWI“ beizutreten, in welcher sich die Anleger/Kunden, die Vermögen in Anlagen der RWI investiert haben, versammeln. Die Gemeinschaft wird koordiniert und rechtlich beraten durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und soll als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden sowie die bisherigen Geschäftspartner der RWI sein.

„Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Anleger gewillt sind, sich zur Bündelung der Anlegerinteressen zusammenzuschließen, um hierdurch eine Zersplitterung durch die Verfolgung einzelner Interessen zu vermeiden,“ fasst Rechtsanwalt Tintemann den Abend zusammen.

Nach den bisherigen Nachforschungen zeichnet sich ab, dass alle Standorte betroffen sind.

Rechtsanwalt Schulter ergänzt hierzu: „Der Abend hat gezeigt, dass die Anleger engagiert und daran interessiert sind, eine gemeinsame Lösung für die Zukunft zu finden. Die hohe Beteiligung an der Geschädigtengemeinschaft führen wir darauf zurück, dass viele Anleger sich mit der Anlageidee, die grundsätzlich gut ist, stark identifiziert haben. Insgesamt kann man sagen, dass es für alle Beteiligten sinnvoll gewesen ist, schnell eine Veranstaltung für die interessieren Anleger und Vermittler der RWI durchzuführen.“

Anleger oder Berater, die an dem Termin nicht teilnehmen konnten, können sich gerne an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte wenden. Als Ansprechpartner stehen RA Tintemann und RA Schulter gerne zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Interessengemeinschaft ist weiterhin möglich.

Die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung werden in einem Informationsschreiben zusammengefasst und an die Teilnehmer der Geschädigtengemeinschaft nachträglich versendet.

Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
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