Zahnzusatzversicherung: Wie viel Leistung bekommt man für seinen Beitrag?

Geiz ist nicht immer geil. Was für Multimedia vielleicht gilt, zieht bei der Zahnzusatzversicherung nicht. Für wenig Geld bekommt auch entsprechende Leistungen.
Zahnzusatzversicherung: Wie viel Leistung bekommt man für seinen Beitrag?

Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung spielt die Zahnzusatzversicherung eine nicht unbedeutende Rolle. Schließlich gibt es für Zahnersatz nur noch einen Festkostenzuschuss und der Patient muss für die Behandlung tief in die Tasche greifen. Vor allem bei einer höherwertigen Versorgung beim Zahnarzt ist die Zahnzusatzversicherung eine große Hilfe: Die Erstattung kann je nach Gesellschaft bei bis zu 90 Prozent liegen.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Vom Grundsatz gilt aber: Wer eine hochwertige Versorgung im großen Umfang absichern möchte, der darf nicht auf Tarife zurückgreifen, die vom Beitrag bei fünf oder zehn Euro liegen. Versicherungen haben nichts zu verschenken und müssen bedarfsgerecht kalkulieren. Auf preiswerte Tarife kann man schnell reinfallen, wenn es heißt: “ 50 Prozent Erstattung…“. Dann muss man genau prüfen, ob sich diese Erstattung lediglich auf die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht oder ob tatsächlich 50 Prozent der Rechnungskosten übernommen werden.

Es fängt schon bei der Leistungsstaffelung an: Wenn der Tarif preiswert ist, gibt es auch erst nach längerer Zeit eine umfangreiche Erstattung. Was nützt einem schon eine Leistungsstaffelung, die maximal 1.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren erstattet?

Vielfach liegt den Patienten mehr daran, dass nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten auch mal ein bisschen mehr geleistet wird. Die Marktführer und Testsieger in diesem Bereich haben entweder gar keine Leistungsstaffelung oder eine hohe Erstattung in dieser Zeit.

Problematisch wird es auch, wenn lediglich der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt wird. Man erhält dann im Regelfall nicht 100 Prozent der Kosten erstattet, sondern nur einen geringen Teil, wenn der befundbezogenen Festkostenzuschuss gering ausfällt. Eine gute Zahnzusatzversicherung stockt höherwertige Leistungen auch schon man auf bis zu 70 bis 90 Prozent auf. Man muss aber berücksichtigen, dass auch eine hochwertige Zahnzusatzversicherung privatärztliche Rechnungsanteile und die höherwertige Versorgung nicht komplett zu 100 Prozent übernimmt. Denn wenn der Patient selber keine Kosten mehr hat, achtet er auch nicht mehr auf die Wirtschaftlichkeit.

Wer also eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte sich sehr wohl mit dem Anbieter eine günstigen Versicherung auseinander setzen und konkret nachfragen, welche Kosten denn z. B. bei einer Versorgung mit Implantaten übernommen werden.

Bildquelle: Karl-Heinz Laube, www.pixelio.de
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