LV-Doktor – Mehr Geld aus Lebensversicherungen und Rentenversicherungen: www.lv-doktor.de
Zug/Halle(Saale). 01.12.2011. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft hat einen weiteren Erfolg zu verbuchen: Der ehemalige Lebensversicherungsinhaber Thomas G. verlor durch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung mehr als 2.500 Euro seiner eingezahlten Beiträge – insgesamt hatte er 4.550 Euro gezahlt. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) reichte Klage beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein, um damit alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen von der Skandia Lebensversicherung zurückzufordern.
Problem: LV-Doktor wurde klaglos gestellt
Die Richter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wiesen die Klage im Dezember 2010 ab. Daraufhin legte die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft Berufung vor dem Landgericht Berlin ein. Dort erreichten die Anwälte der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft gegenwärtig ein Teilanerkenntnisurteil. Die Skandia zahlte nun daraufhin 2.793,77 Euro auf das Rechtsanwaltsanderkonto. So erhält Herr G. durch die Leistung von LV-Doktor alle restlichen eingezahlten Beiträge sowie einen Teil der Zinsen zurück. Das Problem daran ist allerdings, dass es Millionen Verbrauchern ebenso geht. Hätten die Richter urteilen dürfen, so könnten gleichgelagerte Fälle ebenfalls nachreguliert werden. Durch die Urteilsvermeidungstaktik der Assekuranz ist dies leider nicht möglich.
Lösung: LV-Doktor reicht Sammelklagen ein
Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft macht sich mittlerweile für die Rechte von mehr als 80.000 Menschen stark, die alle mit der Abrechnung ihrer vorzeitig gekündigten Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind. Insgesamt ist die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft aktuell mit mehr als 550 Musterverfahren sowie mit drei Sammelklagen vor verschiedenen deutschen Gerichten anhängig. Derzeit prüfen die Anwälte noch die Akten von mehr als 10.000 LV-Doktor-Kunden, um zu schauen, ob ihre eingereichten Fälle für die 14 in Vorbereitung stehenden Sammelklagen in Frage kommen. All diese Bemühungen haben ein Ziel: Die Erstattung aller in die Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlten Beiträge plus Zinsen. Die Sammelklagen vereinen weit höhere Klageforderungen als Einzelklagen. So wird es für die Versicherer immer schwieriger, die Klageforderungen einfach aus der Portokasse zu zahlen.
Über LV-Doktor
Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.
LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.
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Jens Heidenreich
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