Schlichtungsstellen/Rastplatztoiletten/EMS-Training
Schlichtungsstellen sparen Zeit und Geld
Die Hausratversicherung will den Wasserschaden nicht zahlen? Die Rechnung von der Reparatur des Familienautos ist viel höher als der Kostenvoranschlag? Der Vermieter will Ihnen die Untervermietung eines Zimmers untersagen? Oft hilft eben nur der Gang zum Rechtsanwalt, wenn man sein Recht gegen den Widerstand anderer durchsetzen muss. Aber der kostet Geld und ein Gerichtsverfahren kann darüber hinaus auch noch sehr lange dauern. Laut ARAG Experten gibt es in vielen Fällen aber eine günstige und zeitsparende Methode: Die Einigung bei einer kostenlosen und unabhängigen Schlichtungsstelle. Diese prüft in der Regel den Antrag und erstellt innerhalb von 90 Tagen einen Vorschlag zur Einigung. Der Vorschlag ist zwar nicht bindend, aber meistens ist der Sachverhalt dann rechtlich soweit geklärt, dass sich ein Gerichtsverfahren erübrigt. Für viele Bereiche wie den Flug- , Bahn- oder Fernbusverkehr oder den Ärger mit Energieversorgern gibt es spezielle Schlichtungsstellen. Eine Liste mit allen Zuständigkeiten findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz. Um alle anderen Streitigkeiten kümmert sich die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle. Diese erreichen Sie für eine erste Kontaktaufnahme unter 07851/795 794 0.
Toiletten auf Rastplätzen bleiben kostenpflichtig
Es besteht kein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung bekanntgegeben. Im vorliegenden Fall ging es konkret um Toilettenanlagen auf Rastplätzen in Rheinland-Pfalz. Diese sind – wie viele andere Rastplätze bundesweit auch – nach dem „Sanifair“-Konzept ausgestaltet. Danach muss der Nutzer einer Toilette 70 Cent bezahlen und erhält im Gegenzug einen Wert-Bon in Höhe von 50 Cent, den er in Raststätten mit Sanifair-Konzept einlösen kann. Der Kläger ist der Auffassung, Toilettenanlagen an Autobahnraststätten müssten kostenlos zur Verfügung stehen. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz war erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nunmehr diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Für das Begehren des Klägers fehle es an einer Anspruchsgrundlage, so die Richter. Ein Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland, auf den der Kläger sich berufe, sei mittlerweile gekündigt, hätte aber im Übrigen auch nicht zur Bereitstellung kostenloser Toiletten verpflichtet. Ein entsprechender Anspruch lasse sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten. Zum einen sei das Entgelt für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen geringfügig. Zum anderen gebe es in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 unbewirtschaftete Autobahnrastanlagen mit kostenfreien Toiletten. Damit besteht für den Kläger auch die Möglichkeit zur unentgeltlichen Toilettennutzung, so ARAG Experten (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 A 10022/18.OVG).
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Muskelkater nach dem EMS-Training
Schlank, stark, fit – in nur 20 Minuten pro Woche: Das soll das Elektro-Myo-Stimulationstraining (EMS) bewirken, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte nun von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem Probetraining unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Weitere Folgen, so trug sie vor: Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet habe. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Von der Studiobetreiberin forderte sie daher 5.500 Euro Schmerzensgeld. Das angerufene Landgericht Köln ging der Frage nach, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Frau ausgelöst haben könnte. Ein beauftragter Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass bei der Kundin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen. Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Frau über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung. Danach fragte das Gericht sich nur noch, ob ein solcher Muskelkater eine derart erhebliche Einschränkung darstellt, dass dies einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann. Die Antwort: Nein! Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch mit Belastungskopfschmerzen, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und wie sie üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen wird, erläutern ARAG Experten (LG Köln, Az.: 18 O 73/16).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
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