Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt

München (pressrelations) –

Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt

  • Schweiz
  • ADAC: Vignette bereits vor Abreise kaufen

Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keine gültige Vignette auf den Schweizer Autobahnen vorweisen können, müssen laut ADAC ab dem 1. Dezember 2011 ein deutlich höheres Bußgeld zahlen. Die Strafe verdoppelt sich von bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro). Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können. Der ADAC empfiehlt Reisenden, die Vignette bereits vor der Abreise zu erwerben.

Der Mautaufkleber muss bei Pkws gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.

Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig. ADAC Mitglieder bekommen die Jahresvignette für 33 Euro in allen Geschäftsstellen des Clubs und im Internet unter http://www.adac-shop.de/Vignetten.

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