Bundesrat billigt Reform der Arbeitsmarktpolitik
Nur einen Tag, nachdem der Deutsche Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Dienstag bestätigt hat, billigten heute auch die Länder die geänderte Arbeitsmarktreform.
Das Gesetz reduziert die Zahl der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktförderung und führt solche mit ähnlicher Zielrichtung zusammen. So kommt es zum Beispiel auch zu Einschnitten beim „Gründungszuschuss“ für arbeitslose Existenzgründer, der zudem von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt wird.
Der Vermittlungsausschuss hatte sich unter anderem darauf verständigt, die Förderung der Einstiegsqualifizierung zu erhalten sowie die ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer wieder zu streichen.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
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