Köln, den 17.11.2011 – Die deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lehnen es mehrheitlich ab, dass sich berufsfremde Investoren künftig an Anwaltsgesellschaften beteiligen können. Eine entsprechende Möglichkeit besteht seit Kurzem in England, dem wichtigsten europäischen Rechtsdienstleistungsmarkt. Nach einer Studie des Soldan Instituts sprechen sich mehr als zwei Drittel der Anwaltschaft dagegen aus, in Deutschland vergleichbare Möglichkeiten zu schaffen.
Im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2011, dessen Ergebnisse in dieser Woche auszugsweise in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlicht worden sind, lehnen 69% der befragten Berufsträger eine Lockerung der strengen berufsrechtlichen Vorgaben, wer Gesellschafter einer Anwaltsgesellschaft sein darf, ab. Mit 16% spricht sich nur eine relativ kleine Minderheit der Teilnehmer der Studie dafür aus, künftig berufsfremde Gesellschafter zuzulassen – 6% würden diese Möglichkeit nur Familienangehörigen eröffnen, 4% lediglich Minderheitsbeteiligungen zulassen. Für den Verzicht auf jegliche Vorgaben nach englischem Vorbild sprechen sich 6% der Befragten aus (den übrigen 15% wäre eine Änderung des Status Quo egal).
Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, relativiert die Ergebnisse allerdings: „Überdurchschnittlich aufgeschlossen gegenüber Fremdkapital sind jüngere Rechtsanwälte aus überörtlichen und insbesondere internationalen Sozietäten. Dies kann darauf hindeuten, dass mit dem sukzessiven Ausscheiden älterer Berufsangehöriger aus der Anwaltschaft und dem Nachrücken jüngerer Berufskollegen im Verlauf der nächsten Jahre die Zustimmung zur Fremdkapitalisierung zunimmt.“ Kilian weist auch darauf hin, dass für eine Zunahme des Reformdrucks die deutlich überdurchschnittliche Zustimmung in den häufig stark meinungsbildenden Großkanzleien spricht. Diese Kanzleien könnten in den kommenden Jahren gezwungen sein, auf Entwicklungen in England zu reagieren.
In England hat der Gesetzgeber im November 2011 die Möglichkeit zur Gründung sog. „Alternative Business Structures“ eröffnet. In solchen „ABS“ dürfen Anwälte mit beliebigen anderen Berufen zusammenarbeiten, die Gesellschaften können zudem im Besitz von Berufsfremden stehen.
Soldan – Der Kanzlei-Spezialist
Die Hans Soldan GmbH ist seit über 100 Jahren der führende Anbieter des Berufs- und Fachbedarfs für Rechtsanwälte und Notare in Deutschland. Mit einem speziell auf Kanzlei-Bedürfnisse zugeschnittenen Produkt- und Dienstleistungsangebot bietet Soldan alles aus einer Hand, was eine Kanzlei benötigt. Zudem hat Soldan ein fachspezifisches Angebot für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgebaut und unterstützt damit auch diese Branche bei einem reibungslosen Kanzleiablauf.
Soldan fördert über die gemeinnützige Hans Soldan Stiftung aktiv die Zukunft des Berufsstandes der Rechtsanwälte und Notare. In den vergangenen Jahren wurden mehr als 15 Mio. Euro Fördergelder, insbesondere für eine praxisorientierte Aus- und Fortbildung, an Institutionen der Anwaltschaft und universitäre Einrichtungen vergeben.
Das Soldan Institut für Anwaltmanagement ist eine Forschungseinrichtung auf dem Gebiet des Anwaltmanagements. Hier wird interdisziplinäres Managementwissen erarbeitet und aufbereitet. Ziel ist es, die Strukturentwicklung der Anwaltschaft forschend zu begleiten und Anregungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Kanzleien zu entwickeln. Weitere Informationen finden Sie unter soldaninstitut.de.
Hans Soldan GmbH
Dr. Alfried Große
Bocholderstraße 259
45356 Essen
0201-8419594
www.soldan.de
presse@soldan.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de