– Kündigung schriftlich und möglichst per Einschreiben gegen Rückschein
– Sonderkündigungsrecht auch nach Ende November bei Beitragserhöhung, im Schadenfall und bei Fahrzeugwechsel
Berlin, 02. November 2011 – Die Kfz-Wechselsaison ist wieder in vollem Gange: Das alljährliche Werben der Versicherungsgesellschaften um die rund 38 Millionen deutschen PKW-Fahrer* geht in den kommenden Tagen und Wochen in die heiße Phase. Eine Überprüfung der eigenen Police ist dabei in diesem Jahr aus zweierlei Hinsicht besonders interessant. Zum einen führen einige Kfz-Versicherer neue Rabattstaffeln ein, die im Einzelfall zu erheblichen Unterschieden in den jährlichen Kosten führen können. Zum anderen haben große Versicherer wie die Allianz und die HUK-Coburg Preiserhöhungen angekündigt, welche mit gestiegenen Kosten bei der Schadenregulierung begründet werden. Insgesamt rechnet die Branche erstmals seit sieben Jahren wieder mit moderaten Preisanstiegen. Je nach individuellem Vertrag können diese aber auch deutlich höher ausfallen.
„Generell bietet die alljährliche Wechselsaison eine gute Gelegenheit, die eigene Police auf den Prüfstand zu stellen“, erklärt Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). „Versicherte können in den meisten Fällen noch bis zum 30. November 2011 bestehende Verträge kündigen, um im nächsten Jahr mit einer neuen Versicherung günstiger unterwegs zu sein“, so Dodt. Damit der Versicherungswechsel reibungslos über die Bühne geht, gilt es, einige grundlegende Hinweise zu berücksichtigen. Die Experten von toptarif.de (www.toptarif.de) haben zusammengefasst, worauf zu achten ist, damit die Kündigung problemlos funktioniert und der lückenlose Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.
1) Stichtag für die Kündigung bestehender Policen: 30. November
Beim Gros der Kfz-Policen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Damit unterliegen diese Verträge einer Hauptfälligkeit zum 1. Januar. Mit Blick auf die geltende, einmonatige Kündigungsfrist rückt somit der 30. November als Kündigungsstichtag in den Fokus der wechselwilligen Autofahrer. Wird die Police fristgerecht gekündigt, erlischt der Versicherungsschutz zum Ende des laufenden Jahres und geht auf den neuen Versicherer über. Versicherungsnehmer sollten sich daher rechtzeitig (bis spätestens Ende Dezember) um einen neuen Anbieter kümmern, um den lückenlosen Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht zu gefährden. Wird die Kündigung zum 30. November verpasst, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Nur in Ausnahmen ist eine Sonderkündigung möglich. (siehe Absatz zum Sonderkündigungsrecht)
2) Richtig kündigen: Schriftlich mit Einschreiben gegen Rückschein
Grundsätzlich müssen bestehende Policen schriftlich gekündigt werden. Um sicherzugehen, dass das Schreiben tatsächlich beim Versicherer ankommt, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein zu verschicken. Entscheidend ist dabei nicht der Poststempel, sondern einzig und allein das Eingangsdatum beim Versicherer. Damit die Kündigung fristgerecht eintrifft, ist es ratsam, diese bis spätestens 25. November 2011 abzuschicken. Bei Kündigung per Fax empfiehlt es sich, einen Sendebericht als Nachweis aufzuheben. Wird es zeitlich knapp, können Versicherte auch persönlich bei einem Vertreter oder in einer Filiale kündigen. Egal auf welchem Wege die Kündigung erfolgt: Versicherungsnehmer sollten stets eine schriftliche Kündigungsbestätigung bei den Assekuranzen anfordern.
3) Nicht mehr die Ausnahme: Unterjährige Kfz-Policen haben individuelle Kündigungstermine
In den letzten Jahren sind einige Versicherer – wie Allianz und Ergo – von der bis dato gängigen Hauptfälligkeit zum 1. Januar abgerückt und bieten auch unterjährige Policen an. Auch in diesen Fällen gelten Kündigungsfristen von einem Monat, jedoch variieren hier – je nach Vertragsbeginn – die Kündigungsstichtage. Wurde die Police zum Beispiel am 1. Juli abgeschlossen, läuft der Vertrag bis zum 30. Juni des Folgejahres. Versicherungsnehmer mit unterjährigen Policen sollten ihre Vertragsunterlagen genau studieren und sich den persönlichen Kündigungsstichtag am besten rot im Kalender anstreichen.
4) Sonderfall Sonderkündigung: Bei jeglicher Beitragserhöhung möglich
In besonderen Fällen haben Versicherte die Möglichkeit, bestehende Verträge auch nach dem 30. November zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht greift im konkreten Schadenfall, beim Fahrzeugwechsel und bei einer Beitragserhöhung des Versicherers. Benachrichtigungen über Beitragserhöhungen können auch erst nach dem 30. November bei den betroffenen Kunden eingehen. Generell gilt bei Beitragserhöhungen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Eingang beim Versicherten. Autofahrer können dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, also in der Regel zum 1. Januar, kündigen.**
Versicherungsnehmer sollten den gegenwärtigen Wettbewerb der Versicherer um Neukunden nutzen und alternative Angebote für ihr Fahrzeug genau vergleichen. „Oft zeigt sich, dass die Kosten bei teuren Kfz-Policen doppelt so hoch sind wie bei günstigen Angeboten – bei gleichem Leistungsumfang“, betont Daniel Dodt von toptarif.de (www.toptarif.de). „Durch einen Wechsel können so in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr gespart werden.“
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* Quelle: Kraftfahrtbundesamt, http://www.kba.de/cln_033/nn_124580/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand__node.html?__nnn=true#rechts
** Beispiel: Geht am 15. Dezember das Schreiben über eine Erhöhung ab 1. Januar 2012 beim Versicherten ein, hat dieser bis zum 15. Januar 2012 (Eingang beim Versicherer) Zeit, den Vertrag zu kündigen – auch rückwirkend zu Anfang Januar.
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