Görlitz, den 25. Oktober 2011 (jk) – Nachdem das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zum Gründungszuschuss am 01. November bereits unausweichlich schien, hat der Bundestag den Entwurf nun überraschend abgelehnt – ein Beschluss, der bei den Gründern erst mal Freude auslösen dürfte, da diejenigen, die es nicht mehr geschafft haben, ihre Selbständigkeit noch bis zum 31. Oktober zu verwirklichen, die Chance haben, doch noch im Rahmen der „Muss-Regelung“ und zu den alten Konditionen zu gründen. Tatsächlich gibt es nun laut Harald Wachter, Geschäftsführer des marktführenden Unternehmensberatungsnetzwerkes STRATEGAM, Anlass zu Zweifeln: Zahlreichen Antragstellern wird von der Arbeitsagentur dringend angeraten, die Gründung trotz der aufgeschobenen Gesetzesänderung unbedingt noch vor dem 01. November durchzuführen, da nach diesem Zeitpunkt über eingehende Anträge vorerst nicht mehr entschieden werde, um Überzahlungen zu vermeiden. „Es sieht so aus, als herrsche über den Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Termin und dem tatsächlichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes juristische Unklarheit bei den Behörden“, schätzt Wachter die Situation ein. „Natürlich besteht rein rechtlich ein Anspruch auf die Förderung nach der alten Gesetzgebung, solange das neue Gesetz nicht rechtsgültig ist. Der Hinweis der Agenturen lässt allerdings darauf schließen, dass die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens nicht ausgeschlossen wird.“
Für Existenzgründer, die aufgrund der Verzögerungen auf eine Gründung mit dem „alten“ Gründungszuschuss hoffen und ihren Antrag nach dem 01. November einreichen, bedeutet dies nicht nur Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Bewilligungshöhe, sondern auch erheblich längere Bewilligungszeiträume. „Sollten die Arbeitsagenturen mit der Annahme weiterer Anträge wirklich bis zur Unterschrift durch den Bundespräsidenten warten, kann das für Gründer, die ihre Gewerbeanmeldung bereits getätigt haben, gleich in der Startphase zu Liquiditätsengpässen führen“, warnt Wachter. „Gründer, deren Agenturen keine Anträge annehmen, sind deshalb vorerst gut beraten, ihren Unternehmensstart und Geldzufluss durch die Arbeitsagentur in Form des Gründungszuschusses zeitlich mit den längeren Wartezeiten abzustimmen.“
Das unerwartete Veto des Bundesrats, das viele Betroffene vor offene Fragen stellt, zeugt auch von zunehmender politischer Uneinigkeit bezüglich der neuen Regelungen. Die Kürzungen des erfolgreichen Fördermittels waren öffentlich von Anfang an auf Skepsis gestoßen; insbesondere von Seiten der Wissenschaft wurden die politischen Argumente für die Kürzungen in Frage gestellt. Nachdem bereits im März eine ausführliche Evaluierung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die geplanten Änderungen als fragwürdig eingestuft hatte, bestätigt nun eine aktuelle gemeinsame Studie des zur Bundesagentur für Arbeit gehörigen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) erneut die Wirksamkeit des arbeitsmarktpolitischen Instruments und legt Zahlen vor, die die Bedenken der Regierung Lügen strafen: So geben zwar etwa 47 Prozent der geförderten Gründer rückblickend an, dass sie sich auch ohne den Gründungszuschuss selbständig gemacht hätten. Gelichzeitig erklärt aber ein Großteil der Befragten, der Gründungszuschuss sei stark mitentscheidend für das unternehmerische Überleben in der kritischen Startphase gewesen. Rund 70 Prozent aller Gründer hätten laut eigener Einschätzung ohne den Zuschuss das erste halbe Jahr der Selbständigkeit nicht überstanden.
Ein weiterer von politischer Seite häufig kritisierter Aspekt des Gründungszuschusses war die angebliche fehlende Nachhaltigkeit der geförderten Unternehmensgründungen. Laut der neuen Studie allerdings sind 19 Monate nach der Existenzgründung durchschnittlich 75 bis 84 Prozent der Geförderten noch selbständig tätig. Weitere 7 bis 12 Prozent waren zum Erhebungszeitpunkt wieder in abhängiger Beschäftigung, so dass die gesamte Arbeitsmarktintegration mit 87 bis 94 Prozent weit über den Erwartungen liegt.
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