Eine Auseinandersetzung vor Gericht in einer mietrechtlichen Angelegenheit ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, da neben den Anwaltshonoraren auch Gerichtskosten anfallen.
Gewinnt man allerdings das Verfahren, muss man sich über die aufgelaufenen Kosten nicht allzu sehr den Kopf zerbrechen, da die unterliegende Partei sämtliche Kosten zu tragen hat.
Hat man sich zum Beispiel über die Wirksamkeit einer Wohnraumkündigung bei einem Gegenstandswert von EUR 10.000.- gestritten und musste das Gericht in dem Verfahren zur Urteilsfindung eine Beweisaufnahme durchführen, so kommen auf die unterliegende Partei Gesamtverfahrenskosten in Höhe von ca. EUR 3.500.- zu.
Ist die unterliegende Partei – wie im allgemeinen immer – mit dem Urteil nicht zufrieden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit in die so genannte Berufung zu gehen und das erstinstanzielle Urteil nochmals von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Die Kosten eines solchen Berufungsverfahrens würden bei einem Streitwert von wiederum EUR 10.000.- – vorausgesetzt es findet wiederum eine Beweisaufnahme statt – nochmals bei mindestens ca. EUR 4.000.- liegen.
Tiefer in die Tasche muss man bei entsprechend höheren Streitwerten greifen. Entscheidet man sich eine Auseinandersetzung über ausstehende Mietzinsforderungen einer gewerblich genutzten Immobilie über einen Betrag in Höhe von EUR 1 Million mit gerichtlicher Hilfe klären zu lassen und verliert man diesen Rechtsstreit, so wird man für das Verfahren erster Instanz mit Kosten in Höhe von ca. EUR 40.000.- belastet. Das Berufungsverfahren würde im Falle des Unterliegens noch einmal Kosten in Höhe von ca. EUR 50.000.- mit sich bringen.
Weitere Informationen zum Thema Mietrecht Mörfelden-Walldorf, Mietrecht Offenbach, Mietrecht Erzhausen und Mietrecht Heusenstamm erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Anwälte Offenbach und Anwalt Dreieich.
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de