Görlitz, 19. Oktober 2011 (jk) – Wie bei einer Individualgründung auch muss ein Franchisegründer für seine soziale Absicherung selbst sorgen – vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um ein abhängiges Arbeitsverhältnis, bei dem der Franchisenehmer weiterhin der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Grundsätzlich hat man als Selbständiger bei Versicherungen bessere Gestaltungsmöglichkeiten und sollte diese nutzen, um einen optimalen Schutz bei möglichst geringen Kosten zu gewährleisten. Neben der Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse sind es insbesondere die berufsbedingten Zusatzversicherungen, die Unternehmer gründlich erwägen sollten.
Bei Franchisenehmern spielt, wie bei jeder Gründung, die persönliche Lebenssituation eine Rolle bei der Auswahl der der Versicherungen. So zum Beispiel muss sich ein älterer, wohlhabender Gründer, dessen Ehefrau womöglich noch berufstätig ist und der im Laufe seiner Karriere bereits Rentenansprüche erworben hat, nicht im Rahmen seiner neuen Selbständigkeit Gedanken um zusätzlichen Rentenversicherungsschutz machen. Ein junger Unternehmer hingegen, der eine größtmögliche Sicherheit im Worst Case anstrebt, kann die Vorteile einer Basis- oder Rürüp-Rente für sich besonders gut geltend machen. Hier die häufigsten Zusatzversicherungen und für wen sie sich lohnen:
Zusatzschutz im Krankheitsfall: Tagegeld, Unfallschutz und Co.
Neben der obligatorischen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich im zum Beispiel Falle längerer Krankenhausaufenthalte durch eine Tagegeldversicherung finanziell abzusichern. Genauso gibt es Zusatzversicherungen für den Zahnersatz und Brillenträger, für Auslandsreisen und alternative Heilmethoden. All dies bedeutet Komfort, aber auch zusätzliche laufende Kosten und sollten von Gesundheitszustand und Alltag abhängig gemacht werden. Immer mehr Eingriffe werden heutzutage beispielsweise ambulant durchgeführt; und außerdem sind in vielen privaten Krankenversicherungstarifen die freie Arztwahl sowie die Zusicherung eines Einzelzimmers bereits enthalten. Anders sieht es mit dem Unfallschutz aus. Gerade in Branchen, die großen körperlichen Einsatz erfordern, kann ein privater Unfallschutz die Rettung vor dem Ruin bedeuten, denn er kostet verhältnismäßig wenig und bietet viel. Das lohnt sich auch für Schreibtischgründer mit riskanten Hobbies: Privater Unfallschutz gilt, anders als der gesetzliche, rund um die Uhr. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Versicherung nur die unmittelbaren Folgen des Unfalls abdeckt, also eventuelle Schäden und Behandlungen sowie den dadurch entstandenen Arbeitsausfall. Für eine längerfristige Berufsunfähigkeit, haftet der Unfallschutz nicht. Auch für diesen Fall sollten sich Gründer aber unbedingt absichern; dies kann über einen Zusatz zu einer Kapital-, Risikolebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Kapital sichern und schützen: Haftpflicht und Co.
Die einzige obligatorische Sachversicherung für Unternehmer ist die Haftpflicht-Versicherung. Das bedeutet aber leider nicht, dass sie ausreichend ist. Was für den Unternehmensstart noch ausreichen mag, sollte spätestens in der Konsolidierungsphase, die bei Franchisegründungen aufgrund ihrer größeren Stabilität meist schon nach 1-2 Jahren eintritt, nach zusätzlichen Möglichkeiten der Kapitalsicherung gesucht werden. Bei der Auswahl stehen die speziellen Anforderungen der Branche im Mittelpunkt: Franchisenehmer im informationslastigen Gewerbe sollten über eine Datenträgerversicherung nachdenken; handwerkliche oder technische Betriebe über eine Maschinenversicherung. In Bürobetrieben genügt oft auch schon eine sogenannte Allgefahrendeckung: Sie ist umfassend und schon für wenige Promille der Versicherungssumme zu haben. In jedem Fall sollte bei der Wahl aber ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden, da Vertriebsvermittler provisionsorientiert und nicht im Interesse der Kunden beraten! Eine kostenlose Vermittlung an unabhängige Experten gibt es unter http://www.versicherung.berater-zuschuss.de.
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