Zug/Halle (Saale). 18.10.2011. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben entschieden, dass in den zwei verhandelten Fällen nicht falsch beraten worden ist. Die Anleger hatten 2006 und 2007 Lehman-Zertifikate für jeweils 10.000 Euro bei der Sparkasse erworben. Diese Papiere wurden 2008 nahezu wertlos, als die Bank pleiteging. Nach Auffassung der BGH-Richter konnten die Sparkassen-Berater die Insolvenz der Bank zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennen.
Kein Schadensersatz
Mehr als 40.000 Deutsche haben in die Lehman-Zertifikate investiert. Nach der Pleite verloren diese Anleger rund 750 Millionen Euro. Nun beschäftigten sich die BGH-Richter erstmals mit Anlegeransprüchen in diesen Fällen. Die beiden Kläger haben nach Ansicht der obersten deutschen Richter allerdings keinen Anspruch auf Schadensersatz, da die Berater der Sparkasse ihre Pflicht „zur anleger- und objektgerechten
Beratung“ nicht verletzt haben.
AnlegerNotruf-Anspruchsgemeinschaft
Hilfe für betroffene Anleger bietet die AnlegerNotruf-Anspruchsgemeinschaft (www.anlegernotruf.de). Jens Heidenreich, Leiter des Projektes AnlegerNotruf, erläutert das Prinzip: „Wir bündeln gleichgelagerte Ansprüche von geschädigten Anlegern, die beispielsweise mit Zertifikaten, Fonds, Genussscheinen, Optionen oder Swaps viel Geld verloren haben, obwohl sie beim Kauf nicht auf die vorhandenen Risiken hingewiesen wurden. Durch die Bündelung vieler gleichgelagerter Ansprüche ist die Kraft gegen die Verantwortlichen deutlich höher, als bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen, die lediglich einen Anleger betreffen.“
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Anleger, die falsch beraten wurden und große Verluste erlitten haben, können sich kostenlos auf der Website: www.anlegernotruf.de registrieren. Anschließend prüft das AnlegerNotruf-Team gemeinsam mit den Betroffenen, ob die Ansprüche in dem jeweiligen Fall auch durchgesetzt werden können. AnlegerNotruf betreibt Musterverfahren, um richtungsweisende Entscheidungen zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Verfahren setzt AnlegerNotruf auch alle anderen Ansprüche in Sammelverfahren durch. Durch die Bündelung der Ansprüche ist eine effektive und risikolose Vertretung der jeweiligen Interessen gewährleistet. Das Ziel von AnlegerNotruf ist es, die Erstattung möglichst aller eingezahlten Beiträge von den Gesellschaften zu erreichen.
Über AnlegerNotruf
Die im Projekt AnlegerNotruf (www.anlegernotruf.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle eingezahlten Gelder plus Zinsen aus wertlos gewordenden Wertpapieren von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
AnlegerNotruf geht juristisch gegen Falschberatung und Misswirtschaft vor und holt das Geld zurück, welches den Kunden noch zusteht. AnlegerNotruf übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.
proConcept AG
Jens Heidenreich
Chamerstrasse 40a
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