Justizstaatssekretär Dr. Kriszeleit ehrt Schiedsmann Hermann Schreiber
’50 Jahre im Dienst der Gerechtigkeit‘
Seit 50 Jahren schlichtet Schiedsmann Hermann Schreiber Streitigkeiten von Bürgern. Zu seinem 50-jährigen gratulierte ihm in Oberursel der Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, zu seiner verantwortlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit: „Die hessische Landesregierung dankt Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement für die Belange Ihrer Mitmenschen und für ein friedliches Miteinander. Als Sie anfingen, startete Juri Gagarin als erster Mensch ins Weltall und wurde die Mauer gebaut. Heute wird über die Rettung Europas verhandelt und ist ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellbar. In Ihrer Zeit als Schiedsmann haben Sie große Entwicklungen in Gesellschaft und Politik miterlebt, aber auch die Entwicklungen im Rechtssystem und in der Art, Streitigkeiten miteinander auszutragen.“
„Grund für die Einführung des Schiedsamtswesens“, so Staatssekretär Dr. Kriszeleit, „war eine Erkenntnis, die auch 180 Jahre später noch so modern und richtig ist wie damals, nämlich dass nur über die Beteiligung und Mitverantwortung der Bürger an den öffentlichen Aufgaben der Staat und das Land vorangebracht werden können. Dazu sollte auf dem Gebiet der Rechtspflege der ehrenamtlich tätige, von der Gemeinde gewählte Schiedsmann die Verbindung zwischen Justiz und Bürger herstellen. Das Schiedsamt sollte ausdrücklich keinen Gerichtscharakter haben und der Schiedsmann auch nicht die Stellung eines Friedensrichters nach englischem Vorbild einnehmen, sondern ein Schlichter bei Streitigkeiten der Bürger sein. Wenn ich bedenke, wie sehr in diesen Tagen um die Schaffung eines Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung gerungen wird, wie sehr man versucht, den Menschen das Lösen der Konflikte außerhalb des formellen Gerichtsverfahrens nahezubringen ? so hat der Grundgedanke des Schiedsamtswesen nichts an Aktualität eingebüßt.“
Verantwortung der Schiedsmänner nicht zu unterschätzen
„Heute gehören vor allem die Nachbarrechtsstreitigkeiten oder die Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzungen zu den zeitintensiven und im zwischenmenschlichen Bereich schwierigsten Verfahren“, berichtete der Justizstaatssekretär: „Die Verantwortung, die Sie hier als Schiedsleute tragen, ist nicht zu unterschätzen und wird nicht nur an diesen Beispielen deutlich, sondern auch daran, dass die von Ihnen geschlossenen Vergleiche den Charakter von Vollstreckungstiteln haben, aus denen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dies unterscheidet Sie ganz deutlich von den branchengebundenen Schlichtungsstellen und den sonstigen außergerichtlichen Mediatoren und unterstreicht die herausragende Bedeutung der hessischen Schiedsämter.“
Dr. Kriszeleit: „Das Schiedsverfahren ist als bürgernahe Ergänzung zu den gerichtlichen Verfahren zu verstehen. Die Schiedsmänner und ?frauen haben nicht die Aufgabe, die richterliche Tätigkeit zu ersetzen, sondern getreu Ihrem eigenen Motto die Aufgabe, zu „schlichten statt (zu) richten“. Dies haben Sie, Herr Schreiber, in beispielhafter Weise getan. Sie stehen mit Ihrer Person dafür, dass dem Rechtsfrieden eine einvernehmliche Beilegung des Streits vor einem Schiedsamt häufig dienlicher ist als eine Entscheidung durch gerichtliches Urteil. Sie stellen nicht die juristischen Probleme, sondern vielmehr die menschlichen Hintergründe und die praxisnahen Lösungsmöglichkeiten eines Konfliktes in den Vordergrund.“
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