Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung – Insolvenzrecht Dresden

Schuldenbereinigungsplan mit 5 % Quotenzahlung und Verfahrensdauer von 8 Monaten befreit Schuldner von 180.000,00 EUR Schulden – Insolvenzrecht Dresden
Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung - Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Ulrich Horrion in Dresden

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Der Schuldner hatte aus früherer Selbstständigkeit gegenüber 15 Gläubigern ca. 180.000,00 EUR Schulden. Der Schuldner nahm eine Festanstellung an. Die Gläubiger versuchten regelmäßig die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Mit seinem Problem wandte sich der Schuldner an die Kanzlei Horrion. Das Ziel der Beratung war die Befreiung des Mandanten von seinen Verbindlichkeiten.

Rechtslage – Insolvenzrecht Dresden

Dem Mandanten wurden 2 Wege zur Erlangung der Restschuldbefreiung aufgezeigt.

Der erste Weg war die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, §§ 304 ff, § 287 II InsO.

Der zweite Weg war ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, welcher im Insolvenzantragsverfahren einzureichen war, § 305 I Nr. 4 InsO. Bei Zustandekommen des Schuldenbereinigungsplans wäre das Insolvenzverfahren beentet.

Voraussetzung für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan war ein Angebot zur angemessenen Schuldenbereinigung. Eine Person aus dem persönlichen Umfeld war bereit, an die Gläubiger eine Quote von 5 % zu zahlen.

Der Insolvenzantrag wurde zusammen mit dem Schuldenbereinigungsplan bei Gericht eingereicht. Das Gericht stellte allen Gläubigern den Schuldenbereinigungsplan zur Stellungnahme zu.

Nach Ablauf der Monatsfrist war erforderlich:

– Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger
– die zustimmenden Gläubiger mussten mehr als 50 % der Gesamtforderung halten
– die Nichtreaktion eines Gläubigers galt gemäß § 308 I 1 InsO als Zustimmung

Im vorliegenden Fall hatten 8 Gläubiger Zustimmung erklärt und 2 Gläubiger nicht geantwortet. Diese 10 Gläubiger hatten Summenmehrheit.

Auf die Anträge der Kanzlei Horrion wurden die Zustimmungen der 5 ablehnenden Gläubiger ersetzt.

Die ablehnenden Gläubiger konnten nicht glaubhaft machen, dass sie nicht angemessen beteiligt würden oder dass der Schuldenbereinigungsplan schlechter wäre.

Nachdem Zustandekommen des Schuldenbereinigungsplans erfolgte Quotenzahlung über Rechtsanwalt Horrion. Die Gläubiger mussten die Titel herausgeben und an die Wirtschaftsauskunfteien Erledigungserklärungen abgeben.

Der Mandant kann glücklich in ein neues Leben starten.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Bei jeder Verschuldung lohnt sich die Überlegung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit sofortiger Restschuldbefreiung. Der Weg nach England ist also nicht notwendig.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
– sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
– langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
– vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
– auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte „Licht am Ende des Tunnels“ wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Insolvenzrecht Dresden
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0351 / 803 09 40
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