Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (bisher: 38,5 West und 40 Ost) gelten. Das Einkommensniveau würde ab 1. August 2011 auf 97 Prozent der übrigen Länder steigen und dann stufenweise bis spätestens 2017 auf einhundert Prozent. Nach 15 Jahren Dienst wären nun auch die Ost-Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.

Der Tarifvertrag soll nun zum 1. November in Kraft treten, es sei denn, die Tarifkommissionen der Gewerkschaften legen noch ein Veto ein. Damit ist aber nicht zu rechnen.

Berlin kehrt damit schrittweise in die Tarifgemeinschaft der Länder zurück und beseitigt gleichzeitig, die bestehenden Ungerechtigkeiten. Die Angleichung in der quasi „Frontstadt“ der deutschen Einheit dürfte ein längst überfälliger Schritt sein.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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