Nachtraegliche Unterbringung gefaehrlicher Gewalt- und Sexualstraftaeter dringend erforderlich
Zum heute veroeffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard
Lischka:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht einmal mehr deutlich, dass eine nachtraegliche Unterbringungsform zur Sicherheit der Bevoelkerung notwendig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesjustizministerin auf, endlich eine solche Regelung in ihren Entwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung aufzunehmen.
Nach den bisherigen Plaenen des Bundesjustizministeriums koennte ein Gewalt- oder Sexualstraftaeter, dessen Gefaehrlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs zeigt, in Zukunft nicht mehr untergebracht werden. Die Laender haben daher mit gutem Grund fuer derartige Faelle eine nachtraegliche Unterbringungsmoeglichkeit gefordert.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt ausserdem:
Um eine einheitliche Rechtsprechung zum Begriff der psychischen Stoerung zu gewaehrleisten, ist die Definition des Begriffs dringend erforderlich.
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