Herbstzeit = Wildwechselzeit

Richtiges Reagieren beim Wildunfall ist entscheidend
Herbstzeit = Wildwechselzeit
Wildwechsel als Gefahrenquelle für Autofahrer

Die Herbstzeit verlangt von Autofahrern wieder eine erhöhte Aufmerksamkeit, besonders, wenn sie auf Landstraßen und Waldgebieten unterwegs sind. Neben dem nassen Laub stellen besonders Wildwechsel eine Gefahrenquelle dar. Der Grund: Im Herbst fallen Morgen- und Abenddämmerung mit den Hauptverkehrszeiten und der Zeit lebhafter Wanderungsbewegungen beim Wild zusammen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann das richtige Verhalten für die spätere Kostenübernahme durch die Versicherung entscheidend sein. Tipps dazu erteilt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Der Lebensraum von Reh, Fuchs und Wildschwein wird immer kleiner. Laut Deutschem Jagdschutz-Verband (DJV) verschlingen Straßenbau und andere Infrastrukturmaßnahmen pro Tag über 100 Hektar Landschaft – das entspricht etwa 175 Fußballfeldern. Zudem zerschneidet das Straßennetz die natürlichen Lebensräume der Wildtiere. In der Paarungszeit und auf der Suche nach Futter müssen sie daher immer häufiger Verkehrsstraßen überqueren. Die Folge sind jährlich mehr als 200.000 Wildunfälle. „Um Zusammenstöße mit Wildtieren zu verhindern, sollten Autofahrer daher ein paar Verhaltensregeln beachten“, rät Dr. Daniel Rohlff, Jurist der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Diese helfen auch bei der späteren Schadensregulierung mit der Versicherung.“

Ausweichen oder draufhalten?
Generell müssen sich Autofahrer im Herbst an veränderte Bedingungen anpassen. Wer in der Nähe von Waldstücken unterwegs ist – egal ob auf Landstraßen oder auf der Autobahn – sollte mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren und immer bremsbereit sein. Taucht Wild auf, dann sofort runter vom Gas und die Scheinwerfer abblenden! „Das Licht blendet das Tier, es verfällt in Schreckstarre und kann nicht flüchten“, erklärt der D.A.S. Experte. „Autofahrer müssen in dieser Situation auch immer damit rechnen, dass weitere Tiere folgen, da Wild häufig in Rudeln unterwegs ist.“ Ob der Fahrer besser ausweichen oder weiterfahren sollte, hängt von der Größe des Tieres ab. Denn unter Umständen sind riskante Ausweichmanöver bei kleineren Tieren gefährlicher als die Kollision mit einem Fuchs oder Hasen.

Verhalten bei Unfall
„Jeder Wildunfall sollte der Polizei gemeldet werden“, empfiehlt der D.A.S. Experte. Die Polizei informiert den zuständigen Förster, bezeugt den Unfall anhand der Spuren und stellt eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Dieser Nachweis kann entscheidend sein, wenn das Auto beschädigt wird und es um die Kostenübernahme durch die Versicherung geht. Vor diesem Hintergrund ist es auch ratsam, das Auto nicht gleich nach dem Unfall in die Reparatur oder Autowaschanlage zu bringen. Denn wenn von Versicherungsseite ein Gutachter beauftragt wird, kann dieser den Schaden und die Schadensursache im Nachhinein kaum noch sicher feststellen.

Ein Fall für die Versicherung
Die Voraussetzung für eine Übernahme der gesamten Kosten der Schäden am Auto durch die Kfz-Versicherung erläutert der D.A.S. Experte: „Sowohl bei Teilkasko als auch bei Vollkasko wird ein Fahrverhalten vorausgesetzt, das den Schaden möglichst gering hält. Ein Zusammenstoß mit einem Wildschwein verursacht einen erheblichen Schaden am Auto. Zudem gefährdet er auch die Insassen. Ausweichen ist hier sinnvoller.“ Handelt es sich bei dem Tier hingegen um einen Fuchs oder ein Kaninchen, ist der zu erwartende Schaden vermutlich weitaus geringer, als wenn der Fahrer durch ein Ausweichmanöver im Graben landet.
Wichtig im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die Teilkaskoversicherung ist zudem, ob das beteiligte Tier als „Haarwild“ klassifiziert wird. Darunter fallen laut Bundesjagdgesetz zum Beispiel Rehe, Fuchs, Hase, Luchs, Marder und Schwarzwild, also auch Wildschweine. Wer hingegen einen freilaufenden Hund, eine Katze, Kuh, Hühner, Schafe, Fasan oder ein Eichhörnchen (LG Coburg, Az. 23 O 256/09) mit dem Vorderreifen erwischt und daraufhin einen Unfall erleidet, kann in der Regel nicht auf Übernahme der Kosten durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Von der Vollkaskoversicherung werden dagegen auch diese Schäden ersetzt. Autofahrer, die nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, müssen auf jeden Fall selbst für den Schaden am eigenen Auto aufkommen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.340

Kurzfassung:
Verhaltensregeln bei Wildunfall
Unbedingt die Polizei informieren

Herbstzeit ist Wildwechselzeit. Gerade zu dieser Jahreszeit sind Rehe und Wildschweine außergewöhnlich aktiv. Pünktlich zum Berufsverkehr in den frühen Morgenstunden und am Abend wandern die dämmerungsaktiven Tiere besonders gern. Was zu tun ist, wenn plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn steht, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Generell müssen sich Autofahrer im Herbst an die veränderten Bedingungen anpassen. Wer in der Nähe von Waldstücken unterwegs ist, sollte mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren und immer bremsbereit sein. Jeder Wildunfall sollte der Polizei gemeldet werden, auch im Ausland. Die Polizei informiert den zuständigen Förster, bezeugt den Unfall anhand der Spuren und stellt eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Dieser Nachweis kann entscheidend sein, wenn es um die Kostenübernahme durch die Versicherung geht. Sowohl bei Teilkasko als auch bei Vollkasko wird ein Fahrverhalten vorausgesetzt, das den Schaden am versicherten Fahrzeug möglichst gering hält. Abhängig von der Größe des Tieres und der Dichte des Verkehrs, empfiehlt sich damit oft ein Ausweichmanöver – etwa bei einem Wildschwein. Bei einem kleineren Tier dagegen bedeuten Vollbremsung oder plötzliche Spurwechsel oft das größere Risiko. Allerdings urteilen die Gerichte dazu nicht einheitlich.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.442

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Wildwechsel/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
www.das.de
das@hartzkom.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de