Verbraucherschutz-Instrument für Öltankbesitzer

RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik

Verbraucherschutz-Instrument für Öltankbesitzer

Foto: Supress (No. 5622)

sup.- Es ist immer ärgerlich, wenn handwerkliche Fehler erst bemerkt werden, nachdem sie bereits kostspielige Folgeschäden verursacht haben. Dieses Risiko ist besonders groß, wenn es um Arbeiten rund um den Heizöltank geht. Hier können unsachgemäß ausgeführte Montage-, Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen weit mehr als das Gebäude oder das Grundstück des Tankbesitzers gefährden. Kommt es beispielsweise durch einen unbemerkten Korrosionsschaden oder durch unsachgemäß verlegte Leitungen zum Austritt von Öl, kann dies zu einer Verunreinigung des Erdreichs und damit auch zur Grundwasserbelastung führen. Stellt sich dann heraus, dass der Auftrag zur Tankinstallation an einen Betrieb ohne die vorgeschriebene Zulassung nach Wasserrecht vergeben wurde, drohen dem Eigentümer finanzielle Forderungen zur Schadensregulierung in empfindlicher Höhe. Denn verantwortlich für die Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit einer Tankanlage ist der Betreiber. Er hat deshalb darauf zu achten, dass alle Maßnahmen nur von entsprechend geschulten und zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Um diesen gesetzlichen Betreiberpflichten gerecht zu werden, können Hausbesitzer mit einer Öltankanlage ein wichtiges Verbraucherschutz-Instrument in Anspruch nehmen: Das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik signalisiert dem Heizölverbraucher einen wasserrechtlich zertifizierten Fachbetrieb, der die Erfahrung, die Kompetenz sowie die technische Ausstattung für eine lückenlose Qualitätssicherung und Schadensvorsorge besitzt. Nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) führt der Weg zu diesem Prädikat über ein aufwändiges Kontrollverfahren, bei dem neutrale Prüfinstitute bzw. vereidigte Sachverständige die Zuverlässigkeit des Betriebs überwachen und bestätigen müssen. Voraussetzung für die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen ist neben dem fachlichen Schulungsstand der Mitarbeiter beispielsweise auch die Durchführung betrieblicher Unterweisungen zum Arbeitsschutz. Alle Tankschutz-Fachbetriebe, bei denen diese Prüfbestimmungen keine Beanstandungen ergeben, sind auf der Internetseite www.bbs-gt.de abrufbar. Unter der Rubrik „Fachbetriebe“ können die Einträge nach Postleitzahlenbereichen und gewünschten Dienstleistungen gefiltert werden.

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