Dem Tagesspiegel zufolge haben sich schwarz-gelb nach langen Verhandlungen am Freitag auf Details der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt.
Gesetzlich geregelt wurde unter anderem, dass es bei Anrufen auf Sondernummern der Gassen 0180, 0900, 118xy, 0700 zukünftig eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz, noch aus dem Mobilfunknetz, Kosten verursachen darf.
Dies bedeutet im Klartext: Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen auf Servicerufnummern der Gassen 0180-(1;3;5), 0700, 0900, 118xy ab Anfang 2012. Nebenbei scheint sich der Vorschlag der FDP durchzusetzen die 30-Sekunden Bagatellgrenze bei Weitervermittlungen nicht zu gewährleisten. Somit muss die Wartezeit, die anlässlich einer Weitervermittlung zwischen Beendigung der vorhergehenden Bearbeitung des Anliegens und der weiteren Bearbeitung vergeht, ohne dass der Anruf technisch unterbrochen wird, für den Anrufer kostenfrei sein.
Im Oktober steht die zweite Lesung im Bundestag an, das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2012 in Kraft treten.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sieht „erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher“. Während der Geschäftsführer des Telekommunikations-Verband VATM Jürgen Grützner sich „sprachlos“ zeigt, da seiner Meinung nach „Hunderttausende Servicenummern abgeschaltet werden müssten“ denn technisch sei es gar nicht möglich bestimmte Rufnummerngassen mit einer kostenfreien Warteschleife zu belegen, kritisiert der Verbandsvertreter.
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