Laut Henzler auch im Schuljahr 2012/2013 kein islamischer Religionsunterricht – FDP machtlos gegen den Willen der CDU-Hardliner

Wiesbaden (pressrelations) –

Laut Henzler auch im Schuljahr 2012/2013 kein islamischer Religionsunterricht – FDP machtlos gegen den Willen der CDU-Hardliner

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Landesregierung nicht wirklich den Willen hat, islamischen Religionsunterricht einzuführen. Auf Nachfrage der GRÜNEN hatte Kultusministerin Henzler in der kursorischen Lesung zum Kultusetat 2012 gesagt, es werde auch im Schuljahr 2012/2013 keinen islamischen Religionsunterricht geben. „Die zuständigen FDP-Minister Jörg-Uwe Hahn und Dorothea Henzler haben offensichtlich weder die notwendige Kraft noch den wirklichen Willen, sich gegen die CDU-Hardliner Hans-Jürgen Irmer und Christean Wagner durchzusetzen“, so Mürvet Öztürk, integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN.

„Die Tatsache, dass für das Jahr 2012 keine Mittel für den islamischen Religionsunterricht oder Islamkunde in den Etat der Kultusministerin eingestellt sind bedeutet, dass es auch im Schuljahr 2012/2013 kein Angebot geben wird. Während FDP-Integrationsminister Hahn und FDP-Kultusministerin Henzler es nach über zweieinhalb Jahren immer noch nicht geschafft haben, wesentlich bei der Einführung des islamischen Religionsunterricht oder der Islamkunde voranzukommen, haben CDU, SPD und GRÜNE im Landtag von Nordrhein-Westphalen im Juni einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung von islamischer Religionskunde als ordentliches Lehrfach eingebracht. Die Regelungen sollen in NRW zum Schuljahr 2012/2013 in Kraft treten. Während in NRW die Einführung des islamischen Religionsunterrichts konsequent angepackt wird, verstecken sich Hahn und Henzler hinter vermeintlich nicht lösbaren Problemen“, kritisiert Öztürk.

Im Gesetzentwurf von CDU, SPD und GRÜNEN (Drucksache 15/2209), mit dem das Schulgesetz Nordrhein-Westphalens geändert werden soll, heißt es: „Um unabhängig von der Entwicklung der islamischen Organisationen zu Religionsgemeinschaften die Grundlagen für einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften schaffen zu können, wird als Übergangslösung eine gesetzliche Ermächtigungsnorm geschaffen, die es dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erlaubt, einen solchen Unterricht allgemein einzuführen, ohne dass sämtliche im Grundgesetz und in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.“

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