Zahnzusatzversicherung: Zum Jahreswechsel ist erneut mit Beitragsanpassungen zu rechnen

Wer eine Zahnzusatzversatzversicherung hat, muss ab dem kommenden Jahr mit höheren Beiträgen rechnen: Grund: Die Ausgaben der Gesellschaften steigen kontinuierlich an.
Zahnzusatzversicherung: Zum Jahreswechsel ist erneut mit Beitragsanpassungen zu rechnen
Die Zahnzusatzversicherung wird im nächsten Jahr teurer.

Längst kann sich die Zahnzusatzversicherung nicht mehr vor steigenden Kosten wehren. In den letzten fünf Jahren gab es einen regelrechten Boom auf die beliebte Ergänzungsversicherung. Ein großer Teil der Bundesbürger möchte die spärlichen Leistungen im Dentalbereich mit dem umfangreichen Service der Zahnzusatzversicherung aufwerten. Hochwertiger Zahnersatz steht dabei im Vordergrund, aber auch Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung oder die Kieferorthopädie.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung erhalten Sie auf dem Vergleichsportal von vergleichen-und-sparen.de: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Ab dem 1. Januar 2012 werden diverse Gesellschaften nach heutigem Stand erneut die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung anpassen. Die Schreiben werden den Kunden im Oktober und im November mit der Post zugesendet. Über die Höhe der einzelnen Anpassungen wird das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de noch aktuell informieren. Die erste Reaktion der Kunden auf die Beitragsanpassung wird der Gedanke an die Kündigung sein.

Doch mit einer vorschnellen Kündigung kann man eine Menge verkehrt machen. Schließlich wurde die Zahnzusatzversicherung ja abgeschlossen, um nicht nur kurzfristig eine Erstattung für Zahnersatz zu bekommen. In den Jahren werden die Zähne ja auch nicht besser und dann erst wieder einzusteigen, kostet eine Menge mehr, denn das Eintrittsalter ist entscheidend für die Berechnung der Prämie zur Zahnzusatzversicherung. Genauso wenig lohnt sich in den meisten Fällen der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft. Auch hier ist ein wohlmöglich höherer Beitrag zu leisten, da sich vom Zeitpunkt des Abschlusses der ersten Zahnzusatzversicherung naturgemäß auch das Lebensalter geändert hat.

Wer eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte sich das Schreiben zur Beitragsanpassung genau durchlesen. Oftmals reagieren Kunden zu spät und sind dann verärgert, wenn das Sonderkündigungsrecht abgelaufen ist. Bevor man aber zu schnell reagiert, lohnt sich ein Vergleich der Mitbewerber. Wichtig vor allem ist bei einer Kündigung: Bietet die neue Zahnzusatzversicherung genau die gleichen Leistungen? Gravierender ist aber, wenn man bei einem Neuabschluss erneut mit einer Leistungsstaffelung zu rechnen hat. Bei der nun gekündigten Zahnzusatzversicherung kann man sicherlich schon Rechnungen ohne Summenbegrenzung einreichen. Beim neuen Versicherungsschutz ist man wohlmöglich mehrere Jahre erst einmal eingeschränkt, was die Höhe der Erstattung angeht.

Fazit: Eine Beitragsanpassung ist zwar ärgerlich, ist aber kaum vermeidbar. Der Wechsel nach einer Kündigung bringt nur selten Vorteile. Unbekümmert werden die Kunden sein, die sich nach zwei Jahren umfangreich die Zähne haben sanieren lassen und nun aus der Zahnzusatzversicherung aussteigen. Sehr zum Nachteil aller anderen Kunden, denn dadurch ist eine Beitragsanpassung auch unvermeidlich.

Bildquelle: Michael Oswald, www.pixelio.de
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