Unfallversicherung: Wenn der gesetzliche Schutz allein nicht ausreicht.

Die private Unfallversicherung schließt wichtige Lücken im gesetzlichen Unfallschutz.
Unfallversicherung: Wenn der gesetzliche Schutz allein nicht ausreicht.
Wenn eine private Unfallversicherung besteht, können die finanziellen Folgen des Unfalls gemindert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeits- oder Wegeunfällen. Unter diesen Schutz fallen Arbeiter und Angestellte, aber auch Schüler oder Kinder, die in einer Betreuung untergebracht sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in allen Bereichen der Freizeit kein Unfallschutz besteht, sofern nicht auf privater Basis eine Unfallversicherung besteht.

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Herr Jensen ist Versicherungsvertreter und besucht im Auftrag seines Arbeitgebers ein Seminar zum Zwecke der Fortbildung. Auch neun andere Kollegen aus den verschiedensten Agenturen sind vor Ort. Nachdem der erste Tag überstanden ist, beschließen die Kollegen, ein bisschen auf dem nahegelegenen Bolzplatz zu kicken. Herr Jensen geht ins Tor. Als er versucht einen Ball abzufangen, prallt er mit dem Kopf gegen den Pfosten und bleibt besinnungslos liegen. Die Folge ist eine dauerhafte Beeinträchtigung des Gehirns. Gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung kann Herr Jensen keine Ansprüche geltend machen. Auch wenn er sich im Auftrag seiner Firma auf einem Seminar befand, gehört das Fußballspiel in den privaten Bereich. Um solche Risiken abzudecken, ist die private Unfallversicherung notwendig.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle ab. Dazu gehören auch Lehrgänge, Seminare oder Veranstaltungen, die ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers besucht. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung ist der private Teil der Tageszeit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das betrifft den tragischen Fall von Herrn Jensen. Ebenso wenig genießen Angestellte Versicherungsschutz, wenn sie auf einer solchen Veranstaltung nach Feierabend ein Kino besuchen oder das Nachtleben erkunden. Diese Lücke kann nur mit der privaten Unfallversicherung abgedeckt werden.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die ein Versicherter im ursächlichen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Dazu gehören Unfälle bei der Berufsausübung oder bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme. Ebenso erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Unfälle, die sich auf betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen oder beim Betriebssport ereignen. Dienstreisen sind natürlich auch eingeschlossen. Dem gleichgestellt ist der Besuch von Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen oder Hochschulen.

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Hinweg zur versicherten Tätigkeit oder dem Heimweg ereignen. Dabei gilt aber auch: Erhebliche Umwege sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz beginnt beim Verlassen des Hauses des Versicherten. Wird der Weg zur Arbeit oder zum Kindergarten unterbrochen, etwa um noch Besorgungen zu machen, wird der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung dort unterbrochen. Erst wenn der Weg wieder aufgenommen wird, besteht wieder Versicherungsschutz. Somit lässt sich klar herausstellen, dass selbst im Bereich der beruflichen Tätigkeit Lücken entstehen können, die sich nur mit der privaten Unfallversicherung schließen lassen.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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