Hansa Treuhand HT Flottenfonds II: MS Hansa Aalesund offenbar verkauft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html Das Containerschiff MS Hansa Aalesund aus dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds II wurde offenbar verkauft, meldet das „fondstelegramm“.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der von Hansa Treuhand als Dachfonds aufgelegte HT Flottenfonds II investierte in die fünf Einzelschiffe MS Discoverer, MS HS Challenger, MS Hansa Nordburg, MS Hansa Aalesund und MS HS Humboldt.
Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet auch der HT Flottenfonds II in Schwierigkeiten und litt unter dem niedrigen Niveau der Charterraten. Das führte schließlich dazu, dass 2010 frisches Kapital nötig wurde, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. 2013 geriet die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Humboldt in Liquiditätsschwierigkeiten, die durch die Rückforderung von Ausschüttungen behoben werden sollten. 2014 wurde für die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt.
Durch den Verkauf des MS Hansa Aalesund sind nun nur noch drei Schiffe für den Dachfonds unter Fahrt. Ob die Wirtschaftlichkeit damit aufrechterhalten werden kann, muss abgewartet werden. Kummer sind die Anleger gewohnt. So blieben die Ausschüttungen deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Die Anleger müssen die weitere Entwicklung nicht abwarten, sondern können auch versuchen, Schadensersatz geltend zu machen. Zur Überprüfung ihrer Ansprüche und Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen beworben. Die Realität sah allerdings oft ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Allerdings hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und damit u.a. auch das Risiko des Totalverlusts. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen nicht dargestellt, kann Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt hat.
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