Für sie ist in manchen Bundesländern die Hundeversicherung schon Pflicht.
Die Hundeversicherung ist in Deutschland immer weiter auf dem Vormarsch. Begünstigt wird das vor allen durch die Gesetzgebung. Manche Bundesländer haben in der Vergangenheit ihre Hundegesetze novelliert, zuletzt Niedersachsen am 01.07. dieses Jahres. Neuerungen sind wohl auch aus Hessen und Thüringen zu erwarten. Zentraler Bestandteil im Hundegesetz ist u. a. die Hundeversicherung. Sie schützt Opfer im Schadensfall, wenn es der Vierbeiner zu wild getrieben hat. Denn es sind ja nicht allein die medienwirksam verbreiteten Beißattacken, sondern viele Kleinigkeiten können einen Schaden verursachen.
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Katharina Goergen ist zu Besuch bei ihrer Nachbarin Sandra Lüders. Dabei hat sie ihre Hündin mitgenommen, die nicht allein in der Wohnung bleiben soll. Zu oft sind in der Vergangenheit bereits Türrahmen angeknabbert worden. Die Hündin lag unter dem Tisch und döste vor sich hin. Durch ein Geräusch schreckte sie hoch und schnellte dabei gegen die Kaffeetasse, die Frau Lüders gerade in der Hand hielt. Der Kaffee schwappte auf die Tastatur des geöffneten Mac Book. Alle Versuche, das Gerät schnellstmöglich trocken zu legen scheiterten. Der Schaden liegt bei 1.600 Euro. Ein Fall für die Hundeversicherung.
Kurios scheint auch der folgende Schadensfall verlaufen zu sein: Heiner Lupold geht mit seinem Hund in der Abendstunde Gassi. Der Weg führt sie durch den angrenzenden Park mit seinen Wiesen, Bäumen und Bachläufen. Auch der Nachbar Peter Scheifele ist noch unterwegs. Er möchte das laue Lüftchen genießen und füttert am Bach die Fische. Als sich Herr Lupold ihm nähert, stürmt der Hund vor Freude los und schafft trotz Leine den Nachbarn zur Begrüßung anzuspringen. Dieser stürzt dabei in den Bach und verliert das Hörgerät. Trotz einer sofortigen Suche bleibt dieses im Wasser verschwunden. Ohne Hundeversicherung muss Herr Lupold den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Familie Esser hat sich im Frühjahr einen Hund zugelegt. Er soll die Familie begleiten und für die Kinder ein treuer Spielgefährte sein. Vorausschauend hat die Familie Esser auch direkt an die Hundehaftpflicht gedacht. Man kann ja nie wissen. Zu Silvester kommen die Nachbarn aus dem Haus zu Besuch, man will so richtig gemütlich ins neue Jahr rutschen. Als es so weit ist, stürmen alle nach draußen, um das Jahr mit Böllern zu begrüßen. Dabei lassen sie den Hund in der Wohnung zurück. Dieser ist die Knallerei nicht gewohnt und gerät in Panik. Dabei zerbeißt und zerkratzt der Hund mehrere Türrahmen, offensichtlich aus dem Fluchttrieb heraus. Glück für Familie Esser: Ein solcher Mietsachschaden ist in der Hundeversicherung der Eheleute Esser mit versichert.
Bildquelle: Regina Kaute, www.pixelio.de
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