BWF-Stiftung: Gold zu großen Teilen nicht echt – Insolvenzverfahren über BDT eröffnet
http://www.grprainer.com/BWF-Stiftung.html Die schlimmsten Befürchtungen der BWF-Anleger könnten wahr werden. Nach einem Bericht des WDR ist nur ein verschwindend kleiner Teil des sichergestellten Goldes echt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger der BWF-Stiftung müssen mehr denn je um ihr Geld fürchten. Ende Februar wurden bei einer Razzia rund 4,7 Tonnen Gold sichergestellt. Davon sollen nach dem WDR-Bericht nur ca. 320 kg echt sein.
Die BWF-Stiftung hatte rund 55 Millionen Euro bei knapp 6000 Anlegern eingesammelt. Der größte Teil der Anleger-Gelder ist nun verschwunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen mehrere Personen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrugs. Inzwischen hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17. Juni 2015 das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15). Der BDT ist Träger der BWF-Stiftung und hält ihr Vermögen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 5. Oktober beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung soll am 4. September im AG Charlottenburg stattfinden.
Auch wenn im Zuge der Ermittlungen möglicherweise noch weitere Vermögenswerte sichergestellt werden können, dürfen die Anleger aber kaum damit rechnen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um ihre Forderungen zu bedienen. Daher sollten sie nicht nur auf das Insolvenzverfahren hoffen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise auch gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung richten. Sie hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufklären müssen. Außerdem hätten sie möglicherweise wissen müssen, dass die BWF-Stiftung ein Einlagengeschäft betrieben hat ohne die nötige Erlaubnis dafür zu haben. Als Anspruchsgegner kommen aber möglicherweise auch die Wirtschaftsprüfer in Frage, die bescheinigt haben, dass es sich um echtes Gold handelt.
Schadensersatzansprüche können auch gegen die Prospektverantwortlichen bestehen, wenn sich die Angaben im Verkaufsprospekt als unvollständig, falsch oder irreführend herausstellen.
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