Südfinanz Holding AG: Versprochene Zinszahlungen bleiben erneut aus

Südfinanz Holding AG: Versprochene Zinszahlungen bleiben erneut aus

Erfurt, 22. März 2011. Schon seit Ende letzten Jahres warten Anleger der Südfinanz Holding AG aus Regensburg auf überfällige Zinszahlungen. Immer wieder hatte das Unternehmen seine Kunden vertröstet, zuletzt Anfang 2011. Auf der Homepage des Unternehmens war Anfang Februar zu lesen, dass die Zahlungen in der sechsten Kalenderwoche (07. bis 11. Februar 2011) erfolgen werden.

„Viele Anleger haben schon Klage gegen die Südfinanz Holding AG erhoben“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS). „Nach unseren Informationen blieb die versprochene Auszahlung bis heute jedoch aus.“

Südfinanz verteidigt sich – Anleger sollen ihre Ansprüche prüfen lassen

Die Südfinanz Holding AG will sich vor Gericht verteidigen. „Das ist ein kein gutes Zeichen“, so die DVS-Geschäftsführerin. „Es sieht also nicht so aus, als ob das Unternehmen über genügend Kapital verfügt. Wäre dies der Fall, so würde es keinen Sinn machen, gegen die Zahlungsansprüche vor Gericht zu ziehen.“

Gläubiger müssen sich entscheiden

Die Gläubiger von Teilschuldverschreibungen sollten sich nun gut überlegen, wie sie vorgehen. Will man die Anleihe kündigen, so muss man wissen, dass dies nur bis zum Tag der Zinsauszahlung möglich ist. „Im Erfolgsfall haben die Anleger einen Rückzahlungsanspruch auf den von ihnen gezahlten Nominalbetrag der Anleihe“, erklärt Lunderstedt-Georgi. „Damit eine Kündigung wirksam werden kann, muss sie aber juristisch korrekt sein. Über die Einhaltung der relevanten inhaltlichen und formalen Kriterien geben unsere DVS-Juristen Auskunft. Die Anleger sollten daher Mitglied in unserer Arbeitsgemeinschaft „Südfinanz“ werden.

Weitere Informationen gibt es unter

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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