ERGO Verbraucherinformation „Volkskrankheit Fehlsichtigkeit“

Was können Laser und künstliche Linsen?
ERGO Verbraucherinformation "Volkskrankheit Fehlsichtigkeit"

Kurz- oder Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung, grauer Star – etwa 65 Prozent aller Deutschen leiden an einer Form von Sehschwäche. Wo früher nur Brille oder Kontaktlinsen für eine klare Sicht sorgen konnten, bietet die Medizin heutzutage verschiedene operative Möglichkeiten, Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Immer populärer werden Laserbehandlungen, auch das operative Einsetzen künstlicher Linsen ist eine moderne Alternative zu Brille & Co. Doch für welche Art von Fehlsichtigkeit sind solche Maßnahmen sinnvoll? Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, kennt Vor- und Nachteile der neuen Behandlungsmethoden.

Laserbehandlungen – die Alternative zur Brille?

Seit über 20 Jahren werden in der Augenheilkunde Laserbehandlungen angewandt. Heute existieren verschiedene Verfahren, meistens kommt die so genannte LASIK-Methode zum Einsatz. „Mit einem solchen Laser kann man Kurzsichtigkeit bis circa acht Dioptrien sowie Stab- und Weitsichtigkeit bis etwa vier Dioptrien beheben. Diese Werte variieren jedoch von Patient zu Patient. Eine umfassende Voruntersuchung, bei der das Auge exakt vermessen wird, ist also unerlässlich“, weiß DKV Experte Dr. Wolfgang Reuter. Die Laserbehandlung ist ein operativer Eingriff: Das Auge wird zunächst lokal betäubt. Anschließend trägt der Operateur mit dem Laser Gewebe von der Hornhaut ab, verändert so deren Wölbung und korrigiert dadurch den Sehfehler. Bereits einen Tag nach einer solchen Behandlung können Fehlsichtige die Welt buchstäblich mit neuen Augen sehen.

Risiken beim „Lasern“

In den ersten Wochen oder Monaten nach der Operation kann es jedoch noch zu Beschwerden in Form eines trockenen Auges kommen. In seltenen Fällen kann eine Laserbehandlung zu einer Verschlechterung der Sehfähigkeit führen. Das Kontrastsehen kann beeinträchtigt sein, eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit kann entstehen. Eine Nachoperation ist nur bei ausreichender Hornhautdicke möglich. Der DKV Experte warnt: „Haben Sie keinerlei Probleme beim Tragen einer Brille oder mit der Verwendung von Kontaktlinsen, ist ein operativer Eingriff nicht immer die beste Wahl. Nur in bestimmten Fällen, etwa wenn sich die Sehkraft beider Augen stark unterscheidet und Kontaktlinsen nicht vertragen werden, ist eine Laserbehandlung eine sinnvolle Alternative.“ Hält der Augenarzt das „Lasern“ für medizinisch notwendig, werden die Kosten der Operation in vielen Fällen von der privaten Krankenversicherung erstattet.

Wenn der Laser nicht reicht: Linsenimplantationen

Neben Laserbehandlungen werden heutzutage auch Linsenimplantationen als chirurgische Verfahren angewandt. Hier wird nicht, wie beim Lasern, an der Hornhaut operiert. Stattdessen setzt der Operateur dem Patienten eine künstliche Linse ein – entweder als Ersatz für die natürliche oder als zusätzliche „Dauer-Kontaktlinse“. „Linsenimplantationen kommen dort zum Einsatz, wo Augenlaser an ihre Grenzen stoßen oder nicht empfehlenswert sind. Das trifft etwa bei einer starken Fehlsichtigkeit zu – bei Kurzsichtigkeit über acht Dioptrien und Weit- oder Stabsichtigkeit über vier Dioptrien“, weiß Dr. Wolfgang Reuter. Zudem eignen sich die künstlichen Linsen auch dazu, Sehschwächen wie Alterssichtigkeit oder Grauer Star zu korrigieren. Die „neuen“ Augen sind schnell einsatzfähig, es kann jedoch einige Wochen dauern, bis sich das Gehirn an den Seheindruck mit den künstlichen Linsen gewöhnt hat. Sollte es zu unerwarteten Problemen kommen, kann ein Austausch der Linsen erfolgen. Doch wie beim Lasern gilt auch hier: „Ein augenärztlicher Befund und die Zustimmung Ihrer Krankenversicherung ist unbedingt notwendig, bevor sich Fehlsichtige zu einem Eingriff am Augapfel entscheiden sollten“, rät DKV Experte Dr. Wolfgang Reuter und gibt zu bedenken: „Egal ob Laserbehandlung oder Linsenimplantation, ein voller Verzicht auf die Brille ist auch nach einer solchen Operation nicht immer möglich: Denn nicht selten benötigen Patienten auch nach dem Eingriff beim Lesen oder längeren Arbeiten am Computer weiterhin die Unterstützung der guten, alten Sehhilfe.“

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