MS Adrian aus dem Lloyd Fonds LF 2 vor der Insolvenz

MS Adrian aus dem Lloyd Fonds LF 2 vor der Insolvenz

MS Adrian aus dem Lloyd Fonds LF 2 vor der Insolvenz

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian eröffnet (Az: 500 IN 22/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es scheint eine Art unendliche Geschichte zu werden: Die Krise der Schifffahrt und die Schiffsfonds, die Insolvenzantrag stellen müssen. Nun hat sich auch der Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian in die lange Liste eingereiht. Betroffen sind besonders die Anleger, denen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht.

Seit Jahren kämpfen etliche Schiffsfonds mit den Folgen der Schifffahrt-Krise und können diesen Kampf oft genug nicht gewinnen. Durch den Aufbau von Überkapazitäten sinken die Charterraten und die Fonds bleiben von den folgenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht verschont. Am Ende steht häufig der Gang vor das zuständige Insolvenzgericht und die Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten und ggfs. der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen.

Dabei war für Anleger der Glaube an eine sichere Investition für das Alter oft der Grund, Geld in einen Schiffsfonds zu investieren. In den Anlageberatungsgesprächen wurden sie in vielen Fällen in diesem Glauben bestärkt. Mit Argumenten wie sicher und renditestark wurden Schiffsfonds oft beworben. Die Realität sah dann leider ganz anders aus. Ausschüttungen stockten, blieben aus und am Ende stand die Insolvenz.

Schon im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend informiert werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Zu den Risiken zählen insbesondere die sinkenden Charterraten, lange Laufzeiten oder Wechselkursschwankungen. Die Aufklärung blieb aber oft aus.

Für die Vermittlung der Fondsanteile erhielten die Banken oft hohe Provisionen. Auch über diese so genannten Kick-Backs hätten sie ihre Kunden informieren müssen, da sie das Provisionsinteresse der Bank belegen und der Kunde dann möglicherweise von einem Kauf Abstand genommen hätte.

Das Verschweigen der Provisionen und eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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