Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt legt weitere Details zur Umsetzung der europäischen Agrarreform vor
„Für rasche Planungssicherheit ist jetzt der Bundesrat gefordert“
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat nach Abschluss der Beratungen mit Ressorts, Ländern und Verbänden die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vorgelegt.
Diese soll nun kurzfristig dem Bundesrat zugleitet und dort so rasch wie möglich beraten werden. Mit der Verordnung werden weitere wichtige Regelungen zur Umsetzung der Agrarreform im Bereich der Direktzahlungen getroffen. „Diese Verordnung schafft die dringend erforderliche Planungssicherheit für unsere Betriebe. Damit sich die Landwirte schnell auf die neuen Anforderungen einstellen können, hoffe ich auf eine baldige und konstruktive Beratung im Bundesrat. Die neue Verordnung ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Agrar- und Umweltinteressen und wird ihre Ziele nicht verfehlen“, sagte Bundesminister Schmidt in Berlin.
Mit den Direktzahlungen werden die dem Allgemeinwohl dienenden Leistungen der Landwirtschaft abgegolten, die nicht über den Markt honoriert werden. Die nun vorgelegte Verordnung ergänzt das bereits im Juni beschlossene Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und enthält neben verschiedenen technischen Regelungen insbesondere auch Detailregelungen zum sogenannten aktiven Betriebsinhaber und zum Greening. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein der Reform, mit der die Zahlungen der Europäischen Union künftig verstärkt an zusätzliche Leistungen im Klima- und Umweltschutz gebunden werden.
Details der Direktzahlungen Durchführungsverordnung
Beim „aktiven Betriebsinhaber“ wird das mit der Europäischen Kommission abgestimmte Konzept umgesetzt. „Nach langen Diskussionen ist es uns gelungen, eine Regelung zu finden, die den Betrieben Spielraum lässt, sich über mehrere Standbeine abzusichern, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden. Betriebsformen, die klassischerweise der Landwirtschaft zugerechnet werden, wie die flächengebundenen Pensionspferdehaltung oder Landwirtschaft in Verbindung mit Urlaub auf dem Bauernhof, bleiben damit auch künftig förderfähig. Damit haben wir eine praxisgerechte Lösung gefunden, die gleichzeitig mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar ist“, sagte Schmidt.
Im Bereich des „Greening“ wird in der Verordnung insbesondere die Nutzung der sogenannten ökologischen Vorrangflächen abschließend geregelt. Bereits im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz wurde festgelegt, dass in Deutschland alle vom EU-Recht eröffneten Möglichkeiten wie etwa Landschaftselemente und Pufferstreifen, aber auch bestimmte produktive Flächennutzungen wie Zwischenfrüchte und stickstoffbindende Pflanzen zugelassen sind. Die nun vorgelegten Detailregelungen sehen umsetzbare Möglichkeiten für eine produktive Flächennutzung im Umweltinteresse vor. Dazu sagte Bundesminister Schmidt: „Die Umwelt wird nur dann profitieren, wenn die Maßnahmen auch in der Praxis umsetzbar sind. Deswegen haben wir bei den stickstoffbindenden Pflanzen im Rahmen der Abstimmungen eine breite Liste zulässiger Arten von klein- und großkörnigen Eiweißpflanzen durchgesetzt und Gebietseinschränkungen verhindert.“
Details zur Agrarreform, ihren Zielen und Maßnahmen finden sie im Internet unter www.bmel.de/gap. Der vollständige Verordnungsentwurf ist unter www.bmel.de/direktzahlungen abrufbar.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: +49 22899 529-0
Telefax: +49 22899 529-3179
Mail: poststelle@bmel.bund.de
URL: http://www.bmel.de
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=574348&aktion=jour_pm