BALLERMANN: Markeninhaber nehmen Stellung zu Repressalien gegen deutsche Partytouristen auf Mallorca

Erstmals nehmen die Inhaber von Deutschlands bekanntester Event- und Partymarke „Ballermann“ Stellung zu den jährlich wiederkehrenden Angriffen gegen die deutschen Partyfans auf Mallorca

Verehrte Medienvertreter,

in den letzten Tagen erhielten wir, die Inhaber der deutschen Markenrechte „Ballermann“, eine Reihe von Medien-Anfragen mit Bitte um eine offizielle Stellungnahme des „Hauses Ballermann“ zu den erneuten (jährlichen) Änderungen und Maßregelungen auf Mallorca, die dem deutschen „Ballermann-Fan“ das Leben schwer machen und den Urlaub vermiesen könnten.
Nachfolgend nehmen wir mit deutlichen Worten Stellung. Dabei handelt es sich um unsere persönliche Meinung, die durch unseren jahrzehntelangen Aufbau der bekanntesten deutschen Event- & Partymarke manifestiert ist.
Es liegt uns fern, jemanden zu beleidigen – allerdings ist es an der Zeit, mal Klartext zu reden:

Ballermann ist eine deutsche Marke mit deutschen Fans, deutschen TV-Shows, deutschen Stars, deutschem Bier und deutscher Bratwurst!

WIR (ALLE) SIND BALLERMANN!

In JEDEM Jahr, pünktlich zum Sommer- und Partyopening, häufen sich Horrormeldungen über die Schließung es „Ballermann“ auf Mallorca und/oder Sanktionen gegen deutsche Party-Touristen an der Playa de Palma. Irgendein Wichtigtuer aus der zweiten oder dritten Reihe fühlt sich JEDES Jahr berufen, das „Ende des Ballermann“ zu verkünden und dem deutschen Urlauber das Leben schwer zu machen. Welch ein Unsinn!
Und letztlich „Alles völliger Blödsinn!“ Es ist einfach ausgemachter Unsinn ohne jeden ernsthaften Hintergrund. Es geht nur um Aufmerksamkeit und Profilierungssucht („Komme ich jetzt in die Zeitung?“). Weder in diesem noch im nächsten Jahr wird „der Ballermann“ geschlossen! Überhaupt, es gibt niemals ein „Ballermann-Aus!“ Wie denn auch? WIR ALLE SIND BALLERMANN!

Nicht irgendein spanischer Vize, den eigentlich so wirklich keiner kennt, sondern WIR ALLE (!) entscheiden, wann und wo Ballermann stattfindet!
Tatsächlich gibt es auf Mallorca gar keinen „Ballermann“ den man schließen könnte. Ballermann schließen zu wollen, würde bedeuten, dass die Bier- u. Schinkenstraße gesperrt werden, der Bierkönig und das Bolero geschlossen wird. Auch der Megapark, das Oberbayern sowie die Cafes und Kneipen an der Playa müssten dichtmachen. Hunderte von mallorcquinischen Arbeitern und Servicekräfte würden ihre Arbeit verlieren. Aber der „Ballermann“, der würde immer weiter existieren.
Auch – und da kann man sicher sein – wissen die hochprofessionellen Gastro- und Diskothekenbetreiber an der Playa ganz genau, wie und womit der deutsche Tourist bei Laune gehalten werden kann.

Was genau ist denn Ballermann? Ballermann ist – und dies ist die Philosophie der deutschen Partymarke – Partyspaß und Gute Laune, nette Leute, mit denen man gemeinsam eine Auszeit von Alltag nimmt und mal alle Fünfe gerade sein lassen kann. Das ist Ballermann! Oder besser: WIR ALLE SIND BALLERMANN.

BALLERMANN ist DEUTSCH! Es sind die deutschen Clubs und Vereine, die deutschen Partyurlauber und Karnevalisten, deutsche Schlagersänger/innen und Entertainer, sie alle sind Ballermann. Ballermann ist eine deutsche Marke mit deutschen TV-Shows, deutschen Stars, deutschem Bier und deutscher Bratwurst! Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, man könne dem Deutschen das Feiern verbieten oder den Cluburlaub und die Partytour vermiesen? Mitnichten!
Der Mallorquina wäre gut beraten zu erkennen, welchen „Schatz“ der mit den deutschen Clubs besitzt, die einmal im Jahr an der Playa „ihren Ballermann“ feiern wollen. Der Mallorquina wäre gut beraten, dies auszubauen und zu fördern. Statt über die eine oder andere Schnapsleiche jedes mal ein riesen Brimborium zu veranstalten und die Policia zu rufen, wäre es es angebracht, hier professionell zu agieren. Lernen kann er dies vom Münchener Oktoberfest. Hier gibt es in 12 Tagen mehr internationale Bierleichen, als in 5 Monaten an der Playa. Und da regt sich niemand auf sondern kümmert sich professionell.

Längst findet „Ballermann“ hauptsächlich ohnehin bereits in Deutschland statt. Über dreihundert original Ballermannpartys jedes Jahr, die Mega-OLe-Veranstaltungen von Markus Krampe mit zigtausenden von Besuchern, jedes Wochenende rappelvolle Ballermann-Discotheken in Mülheim und Düsseldorf, unzählige Partytouren mit Sambazügen und Bussen, die Auftritte der echten „Ballermann-Stars“ in Festzelten und Hallen, der Ballermann Award u.v.a. – Dies alles ist Ballermann.

Bevor sich der Mallorquina daher über den „deutschen Ballermann“ aufregt, sollte er ihn hofieren und ein Partyambiente bieten, welches zum Besuchen einlädt. Umgarnen statt vergraulen! Er, der Mallorquina, sollte mal über seine Probleme nachdenken und die Kriminalität an der Playa in den Griff bekommen, anstatt den Partyurlaubern die Eimer zu entreißen.
Denn sonst, ja sonst kann es passieren, dass die Karavane mal wirklich weiterzieht.
Schon jetzt stehen in Deutschland Partyzentren in Willingen oder auf Norderney zu Verfügung, die sich über die deutschen Clubs als Gäste freuen. Was dann Mallorca?

Mehr Infos: www.ballermann.de
oder: https://www.facebook.com/BallermannRadio

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„Ballermann®“, „Ballermann 6®“, „Ballermann 6 Balneario“ und „Ballermann´s World“, „Ballermann Records“; „DIE BALLERMÄNNER“ sowie „alle Mann am Ballermann“ sind für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützte und eingetragene Marken (DE 2912542, DE 395 20 454, DE 395 32 401, DE 395 41 643, DE 397 20 684, DE 397 48 147, DE 397 48 148, DE 399 77 705, DE 300 66 279, DE 300 75 142, DE 305 34 388, DE 307 57 409; DE 307 80 740; DE 30 2009 005 808; IR 647 500). Informationen zu den Marken und deren Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen) können von jedermann kostenlos auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) recherchiert und geprüft werden ( http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger ). Die Verwertung und Generallizenz der o.g. Markenrechte liegt bei der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH.

A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH: Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von eingetragenen Markenrechten und von sonstigen Kennzeichenrechten (z. B. Marken: Ballermann, Longhitter Golf u. a.). Entwicklung von Markenkonzepten und Markenideen; Realisierung von Markenprojekten.

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