„Kinder allein über den Wolken“ – ERGO Verbraucherinformation

Was Eltern beachten sollten, wenn ihre Kinder ohne Begleitung fliegen

"Kinder allein über den Wolken" - ERGO Verbraucherinformation

ERGO Verbraucherinformation – Kinder allein über den Wolken

Schon im Alter von fünf Jahren können Kinder alleine auf große Reisen gehen – und das tun viele: Jährlich brechen zehntausende Minderjährige in den Ferien mit dem Flugzeug zu einer Reise ohne elterliche Begleitung auf – und jedes Jahr werden es mehr. Die Fluglinien haben sich auf die Nachfrage mit Betreuungsdiensten für die kleinen Passagiere eingestellt. Dennoch müssen die Eltern die Reise ihres Kindes gut vorbereiten. Was zu beachten ist, damit die Kleinen sicher und wohlbehalten ankommen, erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Ferien bei der Oma in München, ein Besuch beim Onkel in London oder ein Wochenende mit dem getrennt lebenden Papa in Köln: Die mobile Gesellschaft und flexible Familienstrukturen haben auch das Leben von Kindern verändert. Die Zahl der kleinen Passagiere, die mit Köfferchen und Kuscheltier, aber ohne Eltern auf Flugreise gehen, steigt jährlich um etwa zehn Prozent. Für die Fluggesellschaften sind unbegleitete Kinder, kurz UM („Unaccompanied Minors“), daher längst Routine, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung): „Die Airlines sorgen gegen eine Gebühr für eine lückenlose Betreuung. So können sich die Eltern darauf verlassen, dass ihre Kinder unterwegs nicht auf sich allein gestellt sind.“ Den Betreuungsservice gibt es für Nachwuchspassagiere zwischen fünf und elf Jahren. Auf Wunsch lässt sich das Angebot aber auch für ältere Kinder buchen.

Auf die richtige Vorbereitung kommt es an

„Eltern sollten den Trip ihrer Kleinen sorgfältig vorbereiten“, rät Birgit Dreyer. „Je früher sie mit der Planung anfangen, umso besser.“ Dazu gehört zunächst, sich zu erkundigen, welche Leistungen die Betreuungsdienste der einzelnen Fluglinien umfassen. Informationen gibt es auf den Websites und unter den Servicenummern der Airlines. Gerade bei kleineren Kindern empfiehlt es sich, wenn möglich, nur Direktverbindungen zu wählen. „Zwar bieten einige Fluglinien auch beim Umsteigen eine Begleitung an“, sagt die Reiseexpertin der ERV: „Dennoch sollten die Eltern ihren Kindern den Stress in fremden Wartehallen und überfüllten Terminals ersparen.“ Bei Auslandsreisen kommen noch einige Formalitäten hinzu: Gelten zum Beispiel spezielle Einreisebestimmungen für alleinreisende Kinder? Braucht der Minitourist Kinderausweis oder Reisepass? „Ebenso wichtig ist, dass die Eltern sich Zeit nehmen, ihrem Sprössling vorab zu erklären, wie die Reise ablaufen wird“, rät die ERV Expertin. Wichtig: Ältere Kinder sollten ein Handy bei sich haben. Und auf jeden Fall gehört eine Liste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern mit ins Handgepäck!

Was leisten Betreuungsservices für Kinder bei der Flugreise?

„Wurde ein Betreuungsservice gebucht, geben die Eltern ihre Sprösslinge bereits beim Check-in-Schalter in die Obhut der Fluglinie“, erklärt Birgit Dreyer: „Von dort begleitet ein Service-Mitarbeiter sie bis ins Flugzeug.“ Bei einigen Gesellschaften können die Eltern ihre Kinder mit einer speziellen Berechtigungskarte auch bis ans Gate bringen. Oft bekommen die Kinder eine Kennzeichnung, zum Beispiel einen Button oder ein kleines Schild um den Hals, damit sie für das Personal als alleinreisend zu erkennen sind. Ein Vorteil: Fast alle Airlines lassen alleinreisende Kinder zuerst einsteigen und ersparen ihnen so das Gedränge. Während des Flugs kümmern sich die Flugbegleiter besonders intensiv um unbegleitete Minderjährige. Nach der Landung geht der Service-Mitarbeiter zusammen mit dem kleinen Reisenden zum Ankunftsterminal und übergibt ihn dem Abholer. Dazu muss die Fluglinie im Vorfeld wissen, wer das Kind am Zielort abholen wird und darf. Wichtig – auch für Familienangehörige: Der Abholer muss sich in jedem Fall ausweisen!

Allein oder mit dem Geschwisterchen reisen?

Die Gesellschaft älterer Geschwister kann für kleine Reisende auf dem Flug vieles erleichtern. Das Mindestalter für Begleitpersonen liegt je nach Airline zwischen zwölf und 18 Jahren. Bei manchen Linien können Jugendliche ab 16 auch alleine mit Geschwisterchen unter fünf Jahren fliegen. Wichtig bei Auslandsreisen ohne Eltern: In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren stets eine schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Bei Flügen nach oder aus Portugal oder Brasilien zum Beispiel muss sie sogar vor der Einreise notariell beglaubigt werden. „Sollten sich Eltern nicht sicher sein, ob die große Schwester oder der große Bruder die Verantwortung für kleine Geschwister übernehmen kann, empfiehlt es sich, trotzdem den Betreuungsservice zu buchen, um das ältere Kind nicht zu überfordern“, rät die ERV Reiseexpertin.

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Kurzfassung:
Alleinreisende Kinder
Was Eltern bei der Vorbereitung beachten sollten

– Wie können Eltern die Flugreise ihres Kindes vorbereiten?
– Was leistet ein Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige?
– Dürfen kleine Kinder auch mit älteren Geschwistern fliegen?

Ferien bei der Oma in München oder ein Wochenende mit dem getrennt lebenden Papa in Köln: Die Zahl der kleinen Passagiere, die ohne Eltern auf Flugreise gehen, steigt jährlich um etwa zehn Prozent. Für die Fluggesellschaften sind unbegleitete Kinder, kurz UM („Unaccompanied Minors“), daher längst Routine, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung): „Die Airlines sorgen gegen eine Gebühr für eine lückenlose Betreuung. So können sich die Eltern darauf verlassen, dass ihre Kinder unterwegs nicht auf sich allein gestellt sind.“ Den Betreuungsservice gibt es für Nachwuchspassagiere zwischen fünf und elf Jahren – auf Wunsch auch für ältere Kinder. „Eltern sollten den Trip ihrer Kleinen sorgfältig vorbereiten“, rät Birgit Dreyer. Dazu gehört zunächst, sich zu erkundigen, welche Leistungen die Betreuungsdienste der einzelnen Fluglinien umfassen. Informationen gibt es auf den Websites und unter den Servicenummern der Airlines. Bei Auslandsreisen kommen noch einige Formalitäten hinzu: Gelten zum Beispiel spezielle Einreisebestimmungen für alleinreisende Kinder? Braucht der Minitourist Kinderausweis oder Reisepass? Ältere Kinder sollten stets ein Handy bei sich haben. Und auf jeden Fall gehört eine Liste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern mit ins Handgepäck. „Wurde ein Betreuungsservice gebucht, geben die Eltern ihre Sprösslinge bereits beim Check-in-Schalter in die Obhut der Fluglinie“, erklärt Birgit Dreyer: „Von dort begleitet ein Service-Mitarbeiter sie bis ins Flugzeug.“ Oft bekommen die Kinder eine Kennzeichnung, zum Beispiel einen Button oder ein kleines Schild um den Hals, damit sie für das Personal als alleinreisend zu erkennen sind. Ein Vorteil: Fast alle Airlines lassen alleinreisende Kinder zuerst einsteigen und ersparen ihnen so das Gedränge. Während des Flugs kümmern sich die Flugbegleiter besonders intensiv um unbegleitete Minderjährige. Nach der Landung geht der Service-Mitarbeiter zusammen mit dem kleinen Reisenden zum Ankunftsterminal und übergibt ihn dem Abholer. Dazu muss die Fluglinie im Vorfeld wissen, wer das Kind am Zielort abholen wird und darf. Wichtig – auch für Familienangehörige: Der Abholer muss sich in jedem Fall ausweisen! Die Gesellschaft älterer Geschwister kann für kleine Reisende auf dem Flug vieles erleichtern. Dabei gilt: Das Mindestalter für Begleitpersonen liegt je nach Airline zwischen zwölf und 18 Jahren. Wichtig bei Auslandsreisen ohne Eltern: In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren stets eine schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

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