Beitragssatz in der Rentenversicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2014 das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Das Gesetz stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent fest. Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 bzw. 24,3 Prozent sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von rund 98 Millionen Euro.
zum Plenum KOMPAKT
Impressum
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeit, Besucherdienst
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=559798&aktion=jour_pm