Investitionen in Bioenergieprojekte sind keine Selbstläufer

Berlin (pressrelations) –

Investitionen in Bioenergieprojekte sind keine Selbstläufer

DBV zur Insolvenz der Firma Choren

Die Insolvenz des Unternehmens Choren Industries, einem Unternehmen zur Entwicklung von Biokraftstoff-Technologie im sächsischen Freiberg, nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Anlass, auf die Bedeutung der soliden Rohstoffversorgung für den wirtschaftlichen Betrieb von Bioenergieanlagen hinzuweisen. Denn am Beispiel Choren werde erneut deutlich, dass die mittel- und langfristig erwartete Preisentwicklung bei Biomasserohstoffen im Rahmen der betrieblichen Risikobewertung erheblich unterschätzt wurde.

Da die Insolvenz gerade mit diesem Argument begründet wurde, liege die Schlussfolgerung nahe, dass in der Vergangenheit Szenarien im Rahmen der Risikoanalyse zugrunde gelegt worden seien, die mit der vorhersehbaren Realität wenig zu tun hätten, erklärte der DBV. Wenn Projekte in einer Größenordnung wie bei der Firma Choren mit erheblichen Steuermitteln finanziert würden, sei eine intensive und neutrale Risikobewertung, insbesondere hinsichtlich der Biomasseverfügbarkeit und deren Finanzierbarkeit, unabdingbar.

Mit etwa 3 Millionen Hektar für nachwachsende Rohstoffe stehe auf deutschen Äckern ein beachtliches Flächenpotenzial für die Versorgung Deutschlands mit Bioenergie zur Verfügung. Trotzdem müsse sich die Wertschöpfung auf diesen Flächen vorrangig an der Preisentwicklung auf den internationalen Agrarmärkten orientieren. Selbst die als „Reststoffe“ bezeichneten Rohstoffe, wie zum Beispiel Stroh vom Acker, werde es auch in Zukunft nicht zum Null-Tarif geben, betonte der DBV. Die in Deutschland bestehende und nur zu etwa 50 Prozent ausgelastete Kapazität der Biodieselproduktion in Höhe von 4,9 Millionen Tonnen müsse für alle auf innovative erneuerbare Energien setzende Unternehmer ein mahnendes Beispiel sein.

Der DBV bekräftigte deshalb, dass die international viel beachtete Förderkulisse Deutschlands für die Verwendung von Biomasse zur Energieproduktion, beispielsweise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), alles andere als ein „Förderkissen“ sei. Auch die aktuell beschlossene Novellierung des EEG sei kein Anlass, dass sich Betreiber von Biogasanlagen oder auch Neuinvestoren zurücklehnen könnten. Im Gegenteil, die Novelle ermöglicht allenfalls eine Atempause, um die Effizienz bei der Biogasproduktion zu steigern.

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